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  1. Renaultforum.net
  2. Renault Laguna
  3. Renault-Laguna-Reifen & Felgen

Tragfähigkeitsindex

    • Laguna 2
  • Nasah
  • 24. November 2012 um 16:56
  • Geschlossen
  • 1
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  • Nasah
    Anfänger
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    8
    • 24. November 2012 um 16:56
    • #1

    Hallo,
    möchte im Sommer von 16 Zoll auf 17 Zoll umsteigen und habe mir jetzt schon aus der Bucht Kompletträder (Silverstone) gekauft.

    Nun habe ich genauer in den Fahrzeugschein geschaut und festgestellt, dass ich ein Tragfähigkeitsindex von 94 benötige ... die gelieferten Reifen haben aber nur 91 :wacko:

    Gibt es dort eine Lösung, um diese Legal draufzumontieren ?

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  • Stefan84
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    • 24. November 2012 um 17:17
    • #2

    Ich fahre auch einen 91er Index, und bin ohne Probleme durch den TÜV gekommen :whistling:
    Meiner Meinung nach würde auch der 91er vollkommen ausreichen, denn 91 ist 615 kg und 94 ist 670 kg PRO Reifen...
    Und da der Laguna ja SCHLIMMSTENFALLS 2 Tonnen voll beladen wiegt, reicht der 91er also (eigentlich) locker.

    Megane 4 GT GT

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  • Lagina_1.8
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    • 24. November 2012 um 18:04
    • #3

    Genau.

    Die Eintragungen im Fahrzeugschein sind Empfehlungen des Herstellers. Diese Empfehlungen beruhen in den meisten Fällen auf dem Test mit dem schwersten und "schnellste" Fahrzeug und dann werden alle Modelle damit "zugelassen".

    Vorteil für den Hersteller: Er spart Geld

    Das Nachsehen hat der Kunde.

    Technisch verlangt wird vom TÜV:

    min Radlastindex >= Achslast / 2

    das gleiche gilt für den Geschwindigkeitsindex:

    Mi Geschwindigkeitsindex >= bbH*0,01+6,5 km/h
    bbH ist die bauartbedinge Höchgeschwindigkeit eingetragen im Fahrzeugschein.

    Fährt das Fahrzeug über 210 muss man von der Traglast noch einen Faktor runternehmen je nachdem wie schnell man schneller fährt.

    Ganz genau könnt ihr das da nachrechnen:
    http://www.gtue-linnich.de/docs/info0509-1.pdf

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  • Basti
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    • 24. November 2012 um 18:15
    • #4

    Man sollte dabei aber nicht vergessen das wenn etwas passiert, sprich Reifen defekt und dadurch ein Unfall geschieht, dann hat man schlechte Karten.
    Dann sagt die Versicherung nämlich das es mit den richtigen Reifen unter Umständen nicht passiert wäre.
    Klar ist die Chance das dies eintritt gering, aber es kann immer mal passieren.


    Mfg Basti

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  • Veith
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    • 24. November 2012 um 18:33
    • #5

    Es ist fast schon rentabler wenn man sich Zubehörfelgen mit ABE kauft anstatt originale Renault Felgen. Da diese keine ABE haben, sondern nur einer Einzelabnahme unterstehen.
    Wenn die Reifengröße nicht im Fahrzeugschein-, Brief nicht eingetragen ist, sollte man die trotzdem fahren dürfen, da die Felgen per Sonderabnahme schon abgenommen wurde.
    Ich habe auch nur noch 16 Zöller auf Alus von renault drauf und habe nur 15 Zöller eingetragen. Beim TÜV habe ich keine Probleme gehabt, nur leider hört man von jeder Institution etwas anderes.
    Aber bei einer Polizeikontrolle ist der Polizist verpflichtet einem dies zu beweisen, das originale Räder nicht am Fahrzeug geführt werden dürfen weil die Größe oder andere Daten leicht abweichen.

    Laguna 2 Limo 1.6 16V BJ 2001 (Erstbesitz) in Andalusia-Rot hat nach 12 Jahren Familienbesitz seinen letzten Frieden bei der Autoverwertung gefunden ;(;(;(;(

    aktuell:

    Mercedes E200 Kombi :thumbup:

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  • Lagina_1.8
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    • 24. November 2012 um 18:56
    • #6
    Zitat von Basti

    Man sollte dabei aber nicht vergessen das wenn etwas passiert, sprich Reifen defekt und dadurch ein Unfall geschieht, dann hat man schlechte Karten.

    Nein dass kan sie nicht.

    Wie gesagt sind TÜV GTÜ und Co vom KBA angehalten sich an oben genannte Regeln zu halten.

    Wie sollte die Versicherung was dagegen wettern ???

    Das ein Unfall mit neueren / besseren Reifen ggf nicht passiert wäre stimmt ggf. immer :)

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  • Veith
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    • 24. November 2012 um 19:10
    • #7
    Zitat von Lagina_1.8

    Nein dass kan sie nicht.

    Wie gesagt sind TÜV GTÜ und Co vom KBA angehalten sich an oben genannte Regeln zu halten.

    Wie sollte die Versicherung was dagegen wettern ???

    Das ein Unfall mit neueren / besseren Reifen ggf nicht passiert wäre stimmt ggf. immer :)


    Die können einen Gutachter hinzuziehen und der entscheidet dann ob die Felgen für den Wagen bestimmt sind oder nicht. Das Beste wäre die Felgengröße eintragen zu lassen. Vorallem wenn man im Ausland unterwegs ist.

    Laguna 2 Limo 1.6 16V BJ 2001 (Erstbesitz) in Andalusia-Rot hat nach 12 Jahren Familienbesitz seinen letzten Frieden bei der Autoverwertung gefunden ;(;(;(;(

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  • Lagina_1.8
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    • 24. November 2012 um 19:38
    • #8

    Ich komm gerade nicht mit.

    Wir sind von den Traglast / Geschwindigkeitsindex zu Felgen.


    Ums zu sagen ... ich redete von Geschwindigkeits und Tragfähigkeitsindexen... nicht von Felgen.... Weder ABES noch Teilegutachten....

    Nicht destotrotz gilt die technische Ermittlung von Tragfähigkeits und Geschwindigkeitsindex auch für Zubehörfelgen.

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  • Veith
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    • 24. November 2012 um 19:47
    • #9

    Wenn die Tragfähigkeit trotz originaler Felgen nicht stimmt, sollte man vorsichtig sein. Die Bürokratie und Gesetzesgebung legt Ihre Aussagen nicht immer vernunftsmäßig aus. Deshalb kann man nicht sagen, dass die Silverstone Felgen legal auch an einem Laguna mit einem kleineren Motor verbaut sein dürfen als z.B. bei dem V6.
    Denn der V6 z.B. hat die Abnahme für diese Felgen aber ein 1.6er z.B. nicht. Dies sollte zumindest geklärt werden. Bzw eingetragen werden, dass diese Felgen auch an deinem Laguna gefahren werden dürfen.

    Laguna 2 Limo 1.6 16V BJ 2001 (Erstbesitz) in Andalusia-Rot hat nach 12 Jahren Familienbesitz seinen letzten Frieden bei der Autoverwertung gefunden ;(;(;(;(

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  • Lagina_1.8
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    • 24. November 2012 um 20:20
    • #10

    Ja nur von Felgen habe ich nie gesprochen.... Ich dachte hier gings um Tragfähigkeitsindexe und geschwindigkeitsindexe der REIFEN

    Dass eine Felge ohne ABE beim TÜV eingetragen werden sollte ... sollte klar sein

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  • Veith
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    • 24. November 2012 um 20:23
    • #11

    Achso dann war das ein Missverständniss :D

    sorry ;)

    Laguna 2 Limo 1.6 16V BJ 2001 (Erstbesitz) in Andalusia-Rot hat nach 12 Jahren Familienbesitz seinen letzten Frieden bei der Autoverwertung gefunden ;(;(;(;(

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  • Nasah
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    • 24. November 2012 um 20:28
    • #12

    Also, habe einen 1.8er und darf lt. KFZ-Schein 225 45 auf 17 Zöller fahren. Aber eben lt Schein NUR Tragindex 94 oder größer......Oder ???

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  • skxu16
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    • 24. November 2012 um 20:37
    • #13

    Schreib doch einfach mal der Dekra oder dem TÜV...Die können dir mit Sicherheit antworten.

    Renault Laguna 2 Grandtour GT 2.0T

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  • andi86
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    • 24. November 2012 um 21:15
    • #14
    Zitat von Nasah

    Also, habe einen 1.8er und darf lt. KFZ-Schein 225 45 auf 17 Zöller fahren. Aber eben lt Schein NUR Tragindex 94 oder größer......Oder ???

    Im neuen Fahrzeugschein steht nur die vom Hersteller empfohlene Tragfähigkeit drin.
    Es dürfen aber auch niedrigere Tragfährigkeiten gefahren werden. Meine 19 Zöller haben z.B. "nur" 89er Lastindex.
    Ist aber völlig legitim, da die Tragfähigkeit beider Reifen zusammen immer noch über der zulässigen Achslast liegt.
    Ist natürlich auch vom TÜV Süd so eingetragen worden.

    Laguna 2.0 Turbo - 230 PS
    Megane 3 RS Phase 3 Cup - 310 PS

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  • Lagina_1.8
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    • 24. November 2012 um 21:26
    • #15

    Mein Reden Post Nr 3 : Tragfähigkeitsindex

    Unten ist auch der Link mit dem Rechenbeispiel genau so wie es TÜV / Dekra oder GTÜ berechnen.

    Ihr könnt also nachfragen oder einfach mal 5 Min Kopfrechnen und euch eure Werte die ihr WIRKLICH braucht ausrechnen

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  • skxu16
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    • 24. November 2012 um 21:26
    • #16

    Einfach mal durchlesen...da steht alles ganz gut erklärt.

    http://www.arv-reifen.de/index.php?opti…e&id=4&Itemid=5

    Renault Laguna 2 Grandtour GT 2.0T

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  • knicke
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    • 25. November 2012 um 20:01
    • #17
    Zitat von Nasah

    Also, habe einen 1.8er und darf lt. KFZ-Schein 225 45 auf 17 Zöller fahren. Aber eben lt Schein NUR Tragindex 94 oder größer......Oder ???


    Also, hab gerad im alten Kfz-Brief nachgeschaut. Ich hab den gleichen. Da steht: "Ziff. 20 bis 23 auch gen. 225/45R17 94V a. Felge 7J17, ET 50mm". Das ist keine Herstellerempfehlung, sondern das, was laut dem KBA in der Größe gefahren werden darf. Also sind die 94V zwingend notwendig, sonst wäre der Geschwindigkeitsindex V auch Blödsinn, da der Laggi gar nicht so schnell fährt.
    Fragt mich nicht nach Sinn und Unsinn, aber das was geschrieben steht, zählt nun mal. Ansonsten hilft wohl nur eine Sonderabnahme beim Sachverständigen.

    ++++++++++++++
    ;) MfG ;)

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  • Stefan84
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    • 25. November 2012 um 20:09
    • #18

    Oder vorher unverbindlich beim Prüfer nachfragen ;)

    Megane 4 GT GT

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  • knicke
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    • 25. November 2012 um 20:11
    • #19

    Hab ich bei meinem Dekra-Prüfer wegen der Reifengröße gemacht, so steht's auch in seiner Liste.

    ++++++++++++++
    ;) MfG ;)

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  • Lagina_1.8
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    • 25. November 2012 um 21:16
    • #20

    Ok aber nur weil ihr es seit

    Also man klicke in dem oben genannten Link auf das PDF.

    Dort findet man alles was man braucht.

    ich exerziere das nun für ein Fahrzeug durch ( Laggi Schein liegt im Auto )

    Ich schlage mein KFZ Schein nach und sehe:
    Reifenempfehlung: 205/55 R16 91 W
    Höchstgeschwindigkeit:243
    Achslast 1180 vorne 1180 hinten

    Also unsere Geschwindigkeit die der Reifen aushalten muss ist : 243 + 6,5 + 0,01 * 243 = 243 +6,5 +2,43 =252 km/h

    Also muss unser Reifen den Index W Führen

    Nun zum Tragfähigkeitsindex: 252 km/h heißt die Tragfähigkeit ist nicht zu 100% gegeben --> Tabelle PDF Seite 2 --> 94 %

    Also muss der Reifen 1180 / 2 = 590 kg / 0,98 = 602 kg haben

    Also muss der Reifen einen Index von 91 haben.


    Hier hat der Hersteller also seine Hausaufgaben gemacht.


    genau so könnt ihr auch eure Werte ermitteln. Und genau die Werte zählen !! Egal was im Schein steht
    Dafür ist keine Sonderabnahme nötig sondern wie gesagt haben das KBA mit TÜV und Co so abgestimmt und diese Regeln so rausgebracht.

    So sind die aktuellen Regeln. Wenn ihr mir das nicht glaubt... und dem öffentlich zugänglichen Verfahren ( hier von der GTÜ ) nicht nachfolgen wollt
    dann ist das euer Ding.

    Denn über den Sinn und Unsinn haben sich die Leute Gedanken gemacht.

    Hier nochmal der Link:
    http://www.gtue-linnich.de/docs/info0509-1.pdf

    Morgen mach ich das mal fürn Laggi und sag euch was man mindestens braucht.

    Wie gesagt unabhängig vom Fahrzeugschein oder Eintragung der ABE / Teilegutachten.

    Denn auch die werden manchmal für das schnellste Fahrzeug zugelassen und dann nciht weiter verfolgt welcher Kunde wo sparen könnte

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