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  1. Renaultforum.net
  2. Renault Captur
  3. Renault-Captur-Multimedia

Radio auch ausgefallen !

  • evie
  • 7. Mai 2026 um 00:58
  • evie
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 7. Mai 2026 um 00:58
    • #1

    Seit Juli 25 fahre ich einen nagelneuen renault Capture Evolution und bin nahe dran, ihn wieder zu verkaufen.

    Bitte mein Thema nicht schliessen, ich tu mich so schwer mit Euren Vorschlägen und Begriffen. Ich bin ja schon alt .

    Also Jetzt geht das Radio auch nicht mehr. Ein Trick, 7 Sekunden auf den oberen Knopf zu drücken, ist nur eine Notlösung. Und mein Internet geht immer noch nicht.

    Jetzt habe ich 2 Werkstatttermine gehabt und auch der Monteur schafft beides nicht. Auch mein Sohn nicht.


    Mein Hansy ist ein Smartphone Samsung Galaxy S10 plus.

    Bitte Erklärungen verständlich. Ich bin 76, mein Mann 86.

    • Zitieren
  • nordinvent
    Profi
    Reaktionen
    83
    Beiträge
    836
    • 7. Mai 2026 um 09:42
    • #2

    Evie,

    ich habe mein Text so einfach wie möglich verfasst.

    Das klingt nicht nach „zu alt“ oder „nicht verstanden“, sondern nach einem Mangel am Fahrzeug bzw. an der Multimedia-/Internet-Aktivierung. Bei einem nagelneuen Captur von Juli 2025 darf man erwarten, dass Radio und Internet normal funktionieren.

    Renault schreibt selbst, dass für openR link/Connected Services ein My Renault Konto, ggf. ein Google Konto, registrierte Konten im Fahrzeug und eine aktivierte Internet-Konnektivität nötig sind. Für Apps braucht das System ausdrücklich Internet-Konnektivität; je nach Modell/Fertigungsdatum kann das über Renault-Konnektivität oder über den Handy-Hotspot laufen.
    Außerdem sagt Renault, dass der Händler bei der Verknüpfung der My Renault- und Google-Konten mit dem Fahrzeug unterstützen soll.

    Wichtig: Der 7-Sekunden-Druck auf den Knopf ist nur ein Neustart. Wenn man das regelmäßig braucht, ist das keine Lösung, sondern ein Hinweis auf einen Fehler.

    So würde ich es der Werkstatt schriftlich geben:


    Bitte folgende Mängel an meinem Renault Captur Evolution, Erstzulassung/Übernahme Juli 2025, schriftlich aufnehmen:

    1. Das Radio fällt aus bzw. funktioniert nicht zuverlässig.
    2. Das Multimediasystem muss über einen 7-Sekunden-Neustart wiederbelebt werden. Das ist nur eine Notlösung.
    3. Die Internet-/Connected-Services funktionieren weiterhin nicht.
    4. Es gab bereits zwei Werkstatttermine, ohne dass der Fehler dauerhaft behoben wurde.
    5. Ich bitte um eine vollständige Prüfung und schriftliche Bestätigung, welche Arbeiten durchgeführt wurden:
      • Softwarestand/Update des Multimediasystems geprüft?
      • Renault Connected Services aktiviert?
      • My Renault Konto korrekt mit dem Fahrzeug verknüpft?
      • Internetpaket/Onboard-Internet freigeschaltet?
      • Steuergerät/Multimediaeinheit auf Fehler geprüft?
      • Falls nötig: Austausch der Multimediaeinheit bzw. Eskalation an Renault Deutschland.

    Ich bitte um eine dauerhafte Reparatur und nicht nur um einen Neustart des Systems.


    Da der Wagen noch sehr neu ist, würde ich das nicht nur mündlich machen. Lass dir auf dem Werkstattauftrag genau eintragen:

    Zitat

    „Radio ohne Funktion / Internet funktioniert nicht / Fehler trotz zwei Werkstattterminen weiterhin vorhanden.“

    Und bitte um eine Kopie des Auftrags. Das ist wichtig, falls du später wegen Gewährleistung, Minderung oder Rückabwicklung etwas nachweisen musst. Bei Neuwagenmängeln kann grundsätzlich kostenlose Nachbesserung verlangt werden; wenn Nachbesserungen erfolglos bleiben, kommen je nach Fall auch Minderung oder Rücktritt in Betracht. Der ADAC beschreibt das für Neuwagenmängel genau so.

    Mein praktischer Rat: Nicht sofort verkaufen, weil du dabei wahrscheinlich viel Geld verlierst. Erst den Mangel schriftlich festhalten, eine klare Nachbesserung verlangen und notfalls Renault Deutschland bzw. den Verkäufer direkt einschalten. In den ersten 12 Monaten ist der Händler bei Mängeln besonders stark in der Verantwortung.

    Gruß Micha

    p.s. ich bin Ü60.

    Wenn mein Tipp den Fehler schneller fand als die Werkstatt: 😄
    ☕ Kaffeekasse: 1 € Spenden – Danke!

    • Zitieren
  • Online
    Divorcedaddy
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    27
    Beiträge
    471
    • 7. Mai 2026 um 09:57
    • #3

    Und: ganz ganz wichtig: bei Kauf im Juli 2025 bist die noch in der Gewährleistung !!

    • Beweislastumkehr: Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe bestand (Beweislast beim Verkäufer).
    • Rechte des Käufers (§ 437 BGB):
      • Nacherfüllung: Reparatur oder Ersatzlieferung.
      • Rücktritt vom Kaufvertrag (bei erheblichen Mängeln).
      • Minderung des Kaufpreises.
      • Schadensersatz.

        Ich würde mich auf nicht anderes einlassen, Garantie z. B. ist eine freiwillige Leistund des Händlers, und zu seinen Bedingungen.

        Ist ein Rechtschutz vorhanden....wenn ja, wäre das Hilfreich.

        Den Tipp von nordivent würde ich sehr zeitnah befolgen, das Schriftstück aber mit Nachweis senden (min. Einwurfeinschreiben, und Unterschrift eines Zeugen)

        Gruß

        Michael

        auch Ü60 :)

    Renaultfahrer von: R 5,9,11,18,19,25,Safrane, Megane und Laguna :evil:

    • Zitieren
  • evie
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 17. Mai 2026 um 16:46
    • #4

    Jetzt gibt's auch keine Verkehrskontrollanzeige mehr. Trotz allem, was machbar ist gehts nicht. Alles probiert.


    Das einzige, was jetzt geblieben ist vom neuen Auto : es gefällt mir, von aussen.

    Alles andere ist nichts .


    werde wohl wieder beim Verkäufer vorbeikommen und auf mein Recht pochen.

    • Zitieren
  • Private_Schrauber
    Anfänger
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    37
    • 20. Mai 2026 um 15:13
    • #5

    Hallo Evie,

    jetzt noch ein paar Tipps von einem älteren Informatiker und ehrenamtlichen Sicherheitsberater für Senioren.

    Die Elektronikprobleme sind so nicht einzuordnen. Es gibt mehrere Berichte, dass beim Capture dieses Baujahres eine neue und stärkere Batterie Abhilfe schaffen kann. Ist aber nur eine Möglichkeit.

    Die Werkstatt macht eigentlich immer nur ein Softwarereset, sprich alles wird neu gestartet und der Fehlerspeicher gelöscht.

    Das bringt aber rein gar nichts.

    Selber daran zu gehen ist bei einem Auto in Garantie absolut nicht ratsam! Die Nachbesserung obliegt allein dem Verkäufer/Händler.

    Vorschlag - Den Sohnenmann mit zur Werkstatt nehmen.

    1. Zeuge

    2. Kennt sich mit den gängigen Begriffen aus.

    Aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit weiß ich. Das gerade ältere Personen in Werkstätten sehr oft nicht mehr für voll genommen werden und extra mit Begriffen konfrontiert werden, die sie nicht einordnen können.

    Rechtlich ist alles was Divorcedaddy gesagt hat richtig und umgehend schriftlich einzufordern. Evtl. Beratung durch Verbraucherzentrale oder VdK (falls Mitgliedschaft vorhanden) für das weitere Vorgehen einholen.

    Die Vorschläge von Nordinvent sind ebenso profund. Vor Ort sollte Dir da aber wie gesagt jemand jüngeres beistehen. Der Überblick und die Vollständigkeit der Unterlagen ist extrem wichtig, sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen.

    Dann sollte alsbald der Gang zum Anwalt erfolgen, damit deine Rechtsansprüche gesichert sind.

    Ich weiß so etwas fällt im höheren Alter zunehmend schwer, aber es lohnt sich!

    Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.

    ... Und immer dran denken: Wer Hilfe annimmt ist niemals hilflos!

    • Zitieren
  • Online
    Divorcedaddy
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    27
    Beiträge
    471
    • 25. Mai 2026 um 08:57
    • #6

    Hallo evie, doppelt reinschreiben ist wenig hilfreich: Renault Capture Evolution

    Da ist auch kein "Post" gesperrt...und gute Vorschläge sind hier, in verständlicher Form, aufgeführt.

    Das wird wohl nicht ohne "Konfrontation" mit deinem Händler geregelt werden können, aber der steht imho in der Verantwortung dir ein Fehlerfreies Fahrzeug zu gewährleisten..!

    Nur noch mal zu Klarstellung, die jetzige Fehlersuche erfolgte in der Werkstatt des Händlers/Verkäufers ?

    Denn der ist zuständig, und der muss ja auch über den Fehler Bescheid wissen!

    Gruß

    Michael

    Renaultfahrer von: R 5,9,11,18,19,25,Safrane, Megane und Laguna :evil:

    • Zitieren

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