Moinsen,
ich habe hier geantwortet:
Beitrag
RE: Radio auch ausgefallen !
Und: ganz ganz wichtig: bei Kauf im Juli 2025 bist die noch in der Gewährleistung !!
- Beweislastumkehr: Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe bestand (Beweislast beim Verkäufer).
- Rechte des Käufers (§ 437 BGB):
- Nacherfüllung: Reparatur oder Ersatzlieferung.
- Rücktritt vom Kaufvertrag (bei erheblichen Mängeln).
- Minderung des Kaufpreises.
- Schadensersatz.
Ich würde mich auf nicht anderes einlassen, Garantie z. B. ist eine freiwillige Leistund des
Divorcedaddy
Gruß
Michael