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Drehzahlmesser hängt

  • Bjoern_R
  • 6. Juni 2016 um 13:25
  • Geschlossen
  • alex_h
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    • 28. Juni 2016 um 13:45
    • #21

    @Paseman
    um gesetzlich geregelt zu sein stehen da dann aber eindeutig zu viele "eigentlich" ;)


    @Bjoern_R
    war das eine Garantie, die am Ende mit ein paar Hundert Euro auf der Rechnung gelandet ist?
    also beim Kauf. etwas wie Garantieversicherung, mit dem Vermerk "auf deren Bedingungen".

    Laguna 2 - Ph.I - Initiale - 2.0 IDE

    2 Mal editiert, zuletzt von alex_h (28. Juni 2016 um 14:05)

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  • Bjoern_R
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    • 28. Juni 2016 um 17:19
    • #22

    Genau, so eine Garantie ist des.
    Hatten man etwas mehr bezahlt würde das Kombiinstrument mit in der Garantie sein. Aber wer weiß sowas schon vorher.
    Ausserdem würden die jetzt grade mal 40% vom Materialwert übernehmen ( wenn ich mehr bezahlt hätte)

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  • Paseman
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    • 28. Juni 2016 um 18:27
    • #23

    Eine Zusatzgarantie kann nur auf der gesetzlichen aufbauen und sie nicht ersetzen.

    Laguna 2 Ph II 2,0 16V Turbo GT 284 PS mit Grundausstattung in Glacier-Blau
    Fahrzeugstatistik:
    - Ford Escort CL 1,4, 71 PS, Bj. '90 (35 TKm gef.) - R19 Ph I 1,7, 75 PS, Bj. '89 (70 TKm gef.) - R19 Ph II 1,8, 88 PS, Bj. '93 (130 TKm gef.)

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  • andi86
    Der Mod from Hell
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    • 28. Juni 2016 um 18:43
    • #24

    Da hat Paseman Recht.
    Diese Zusatzgarantien werden gerne verkauft - trotzdem muss der Händler seiner gesetzlichen Verpflichtung bzgl. 12 Monate Gewährleistung bei Gebrauchtwagen nachkommen!
    Würde da nochmal ordentlich beim Händler auf den Busch klopfen und zur Not mit Anwalt drohen - das hilft meistens eine Menge...

    Laguna 2.0 Turbo - 230 PS
    Megane 3 RS Phase 3 Cup - 310 PS

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  • alex_h
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    • 28. Juni 2016 um 18:56
    • #25

    das was du mit gesetzlich geregelt verbindest, nennst sich wohl die Gewährleistung.

    edit:
    andi war schneller.

    Laguna 2 - Ph.I - Initiale - 2.0 IDE

    Einmal editiert, zuletzt von alex_h (28. Juni 2016 um 19:07)

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  • Bjoern_R
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    • 28. Juni 2016 um 19:20
    • #26

    Habe schon einen Brief auf den Weg geschickt. Mal schauen was da zurück kommt...

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  • Paseman
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    • 28. Juni 2016 um 21:17
    • #27

    Wie es heißt ist ja egal alex, aber die Gewährleistung ist trotzdem gesetzlich geregelt. ;)

    Laguna 2 Ph II 2,0 16V Turbo GT 284 PS mit Grundausstattung in Glacier-Blau
    Fahrzeugstatistik:
    - Ford Escort CL 1,4, 71 PS, Bj. '90 (35 TKm gef.) - R19 Ph I 1,7, 75 PS, Bj. '89 (70 TKm gef.) - R19 Ph II 1,8, 88 PS, Bj. '93 (130 TKm gef.)

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  • alex_h
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    • 28. Juni 2016 um 23:22
    • #28

    schön, nur war sie nicht gemeint. sondern eben das was freiwillig ist oder zu bestimmten Bedingungen vereinbart wurde.
    selbst während der Gewährleistung kann man lange drüber streiten ob das übernommen wird oder nicht.
    hat nach dem Kauf ja auch ordentlich funktioniert.

    Laguna 2 - Ph.I - Initiale - 2.0 IDE

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  • Paseman
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    • 29. Juni 2016 um 11:26
    • #29

    Es könnte auf jeden Fall ziemlich schwierig werden und auf einen Rechtstreit hinauslaufen. Das stimmt.

    Laguna 2 Ph II 2,0 16V Turbo GT 284 PS mit Grundausstattung in Glacier-Blau
    Fahrzeugstatistik:
    - Ford Escort CL 1,4, 71 PS, Bj. '90 (35 TKm gef.) - R19 Ph I 1,7, 75 PS, Bj. '89 (70 TKm gef.) - R19 Ph II 1,8, 88 PS, Bj. '93 (130 TKm gef.)

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  • smoon
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    • 11. Juli 2016 um 10:13
    • #30
    Zitat von alex_h

    schön, nur war sie nicht gemeint. sondern eben das was freiwillig ist oder zu bestimmten Bedingungen vereinbart wurde.
    selbst während der Gewährleistung kann man lange drüber streiten ob das übernommen wird oder nicht.
    hat nach dem Kauf ja auch ordentlich funktioniert.

    Es muss doch nicht schon beim Kauf defekt sein damit es unter die Gewährleistung fällt. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Viele Händler versuchen aber dem "dummen" Autokäufer einen Bären aufzubinden man bekäme nur gegen Aufpreis eine Garantie bzw. Gewährleistung. Und wenn dann mal was ist versuchen sich eben diese rauszureden.

    Mein Tipp hier: Den Händler auffordern den Schaden zu beheben und eine Frist setzen. Verstreicht die Frist -> Anwalt einschalten und zur Not per Rechtsweg die Schadensregulierung einfordern.

    FZG: Renault Laguna II Ph.2 Grandtour Initiale, 3.0 V6 24V, 207PS, Motor L7X, BJ 07/2005, EZ 07/2005
    FZG: Renault Laguna II Ph.1 Grandtour Authentique, 1.6 16V, 107PS, Motor K4M, BJ 10/2001, EZ 01/2002
    Zulassungszahlen Laguna I, II und III am 01.01.2014: 129.226 (Quelle: KBA)
    Zulassungszahlen Laguna I, II und III am 01.01.2015: 115.567 (Quelle: KBA)
    Zulassungszahlen Laguna I, II und III am 01.01.2016: 101.825 (Quelle: KBA)

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  • alex_h
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    • 11. Juli 2016 um 17:48
    • #31

    ich meine ich hätte mir das aus verschiedenen Gründen schon mehrmals durchgelesen und naja.
    aber nun bitte, was steht dazu im Gesetz? damit wir das abschließend alles beisammen haben.

    Laguna 2 - Ph.I - Initiale - 2.0 IDE

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  • andi86
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    • 12. Juli 2016 um 21:10
    • #32

    Der ADAC sagt dazu folgendes:

    Handelt es sich um einen Mangel, muss dieser auch bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen. Wurde der Kaufvertrag allerdings zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson geschlossen (Verbrauchsgüterkauf), gilt zugunsten des privaten Käufers eine Beweiserleichterung: bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird zunächst vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

    https://www.adac.de/infotestrat/fa…x?prevPageNFB=1

    Laguna 2.0 Turbo - 230 PS
    Megane 3 RS Phase 3 Cup - 310 PS

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