Moin,
hat irgendjemand Erfahrung von euch im Bereich der Nachrüstung von Xenonbrenner im Twingo II RS, Bj 05/2011 ?
Lieben Gruß
Gargoldin
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Neues Benutzerkonto erstellenMoin,
hat irgendjemand Erfahrung von euch im Bereich der Nachrüstung von Xenonbrenner im Twingo II RS, Bj 05/2011 ?
Lieben Gruß
Gargoldin
Gab es beim Twingo 2 überhaupt jemals Xenon ab Werk?
nein leider nicht.
Wenn dein Modell kein Xenon hat, wird es fast unmöglich sein welche nachzurüsten, da du Xenonscheinwerfer benötigst. Halogenscheinis umzubauen ist nicht konform mit der STVZO.
Ohne zugelassene Xenonscheinwerfer ist ein legaler und sinnvoller Umbau leider nicht möglich.
Von diversen Xenon Kits würde ich die Finger lassen - damit erlischt deine Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz wenn jemand von dir geblendet wird und das wird er mit den Teilen definitiv extremst!
zumal du brauchst ja auch die Scheinwerferreinigungs Anlage, also Waschdüsen für die Scheinwerfer und automatische Höheneinstellung...
Welches nur mehr beim 35W System benötigt wird.
Beim 25W System nur mehr Maneulle LWR bzw Automatische und keine SWRA mehr
Trotzdem sind die Twingo Scheinwerfer nicht für D8 Xenonbrenner zugelassen.
Einen Xenonbrenner in einen nicht dafür vorgesehenen Reflektorscheinwerfer zu stecken ist nicht nur illegal, sondern auch höchst gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Damit sollte das Thema soweit erledigt sein oder?
Welches nur mehr beim 35W System benötigt wird.
Beim 25W System nur mehr Maneulle LWR bzw Automatische und keine SWRA mehr
Ok, das war mir jetzt auch neu, aber ist wie Andi schon richtig sagt, das Thema sollte erledigt sein.
habe ich ja net gesagt das es geht oder.
Habe es erweitert das Xenon nun auch ohne ALWR gibt sowie ohne SWRA
Achja @andi86
Laguna 2 ph1 hat Reflektor Scheinwerfer
Welches nur mehr beim 35W System benötigt wird.
Beim 25W System nur mehr Maneulle LWR bzw Automatische und keine SWRA mehr
Woher hast du das?
Nicht aus der STVO §50 STVZO Absatz 1 wo die Beleuchtung reguliert ist.
gargoldin:
Früher war das nachrüsten kein Thema da es diese Vorgaben nicht gab. Da konnte man ein Nachrüstsatz wo auch immer reinsetzen. Selbst die ersten Autos mit Xenon ab Werk hatten so was nicht / nur teilweise an Board und sind heute die einzige zugelassene Ausnahme...
Wieder ein Paradoxon unserer Gesetzgebung
Wenn du ganz sicher gehen willst, brauchst du alles von einem Fahrzeug und kommst um Karosseriearbeiten nicht herum.
Ich kann mir vorstellen, dass es mit LED's eher eine Möglichkeit geben könnte sauberes Licht auf die Straße zu zaubern, da es aktuell dafür keine Regulierung in diesem Umfang wie bei Xenon gibt.
Achja @andi86
Laguna 2 ph1 hat Reflektor Scheinwerfer
Les meinen Beitrag nochmal genau!
Da ist die Rede von "nicht dafür vorgesehenen Scheinwerfern"
Die Phase 1 Xenon sind extra dafür konstruiert und zugelassen.
da es aktuell dafür keine Regulierung in diesem Umfang wie bei Xenon gibt.
Kann man so auch nicht stehen lassen, denn in einem Scheinwerfer dürfen immer nur die zugelassenen Leuchtmittel betrieben werden.
Beim Twingo wären das also 55W Halogen und nichts anderes.
Wenn man es genau nimmt, sind sogar sämtliche LED Standlichter illegal sofern diese nicht ab Werk vorgesehen sind.
Die 25W Xenon mit D8 Sockel gibt es, dafür ist keine ALWR und SRA nötig, allerdings müssen die Scheinwerfer dafür zugelassen sein - Audi A1, VW Beetle um Beispiele zu nennen.
Ich widerspreche nur ungern aber...
Es gibt in der STVZO keine Regulierung die besagt das keine LED in Halogen, keine Xenon in Halogenscheinis eingesetzt werden dürfen sofern alle Bedingungen erfüllt werden.
Xenon sind im Gegensatz zur LED Scheinwerfern in der aktuellen STVZO nicht erwähnt. Das das Leuchtmittel und alle anderen Bedingungen erfüllt sein müssen ist selbstredend.
Darum stimmt die Aussage das es für LED keine so umfassende Regulierung wie bei Gasentladungslampen gibt zutreffend. Denn nur dafür gibt es die erweiterten Bedingen wie ALWR, SWRA.
Eine Fassung die explizit 25W Xenon zulässig macht bzw. von diesen Bedingungen befreit gibt es ebenfalls nicht.
Sollte ich mich irren bitte ich um die Quelle...meine ist die aktuelle Fassung von der Seite - geführt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Eine Fassung die explizit 25W Xenon zulässig macht bzw. von diesen Bedingungen befreit gibt es ebenfalls nicht.
Sollte ich mich irren bitte ich um die Quelle...meine ist die aktuelle Fassung von der Seite - geführt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
ECE-R48 § 6.2.9
Bei LED-Scheinwerfern muss eine automatische Leuchtweitenregelungverbaut sein. Sind die Scheinwerfer mit Lichtquellen > 2.000 Lumen(in der Regel Xenon) ausgestattet, müssen eine automatische Leuchtweitenregelungund eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage verbaut sein.2 zusätzliche Kurvenlichter sind zulässig.
Die StVZO kannst du da lange wälzen, da inzwischen alles über ECE geregelt ist.
Edit:
§49a Absatz 6
In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
@'McClane @'andi86
also ihr habt beide Recht, Andi, alles was über 2000LM hat braucht SWR und LWR...
ABER: Man kann Xenon nachrüsten, wenn obiges zutrifft und man ZUGELASSENE Brenner verbaut. Beispiel, wer beides hat, also LWR und SWR der kann von Philips oder Osram original für sein Fahrzeug zB H4 Xenon nachrüsten. Das habe ich wiederholt für viele Kunden gemacht, da diese von Werk beide Voraussetzungen erfüllt hatten. Die DEKRA hat das ohne Probleme abgenommen... Nur diese "Billigbrenner" aus China oder ähnlich ohne Zulassung sind natürlich nicht erlaubt. Das ist meine Erfahrung, leider ist das vom Preis her nicht immer billig, da ja noch die Vorschaltgeräte (Steuerteile) hinzukommen...
Wie das bei LED Leuchtmitteln ist, das habe ich noch nicht ausprobiert, aber mein DEKRA Mann sagte mir heute, da ich original XENON verbaut habe, also mit SWR und LWR, könnte ich auch mein Fernlicht (H1) auf Xenon umrüsten oder komplett LED`s einsetzen, wenn es zugelassene Leuchtmittel für meine Fassung (glaube D2S) geben sollte...
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