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Renault Espace VI 2024 – wiederkehrende Bremsprobleme, Lenkungsausfall und gerichtliches Gutachten

  • EspaceVI_75
  • 29. September 2026 um 17:29
  • EspaceVI_75
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 29. September 2026 um 17:29
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich möchte meine Erfahrungen mit meinem Renault Espace VI Esprit Alpine E-Tech Full Hybrid teilen. Das Fahrzeug wurde im April 2024 neu gekauft und wird unter anderem beruflich als VTC-Fahrzeug (professioneller Fahrdienst) genutzt.

    Die ersten Probleme traten bereits etwa zwei Monate nach dem Kauf auf.

    Das hartnäckigste Problem betrifft ein sehr hohes, störendes Geräusch im Bereich der Bremsen. Bei Außentemperaturen von etwa 25 °C oder mehr kann das Geräusch bereits während der Fahrt auftreten, ohne dass das Bremspedal betätigt wird. Bei kälterem Wetter tritt es meistens erst nach einigen Kilometern auf, wenn das Fahrzeug warm geworden ist.

    Während der Garantiezeit wurden im Renault-Netz mehrere Reparaturen durchgeführt, unter anderem an Bremsscheiben und Bremsbelägen. Trotzdem bestand das Problem ungefähr 18 Monate lang weiter.

    Im Rahmen eines später eingeleiteten gerichtlichen Sachverständigenverfahrens wurde unter anderem ein Anfasen der Bremsbeläge („chanfreinage des plaquettes“) empfohlen. Danach verschwand das Geräusch, allerdings nach meiner Erfahrung nur vorübergehend.

    Im Juni 2025 trat ein weiteres, für mich wesentlich beunruhigenderes Problem auf.

    Das Fahrzeug war über Nacht normal abgestellt worden. Beim Start am nächsten Morgen erschien eine rote Warnmeldung wegen einer Störung der Lenkung. Die Lenkung war nicht mehr normal nutzbar und das Fahrzeug musste von Renault übernommen werden.

    Anschließend wurde im Renault-Netz am Lenksystem gearbeitet. In den mir später mitgeteilten technischen Informationen wurde unter anderem der Fehlercode C1608:49 im Zusammenhang mit einem internen elektronischen Fehler des Steuergeräts (ECU) genannt.

    Im Laufe der Zeit kamen weitere elektronische Probleme hinzu: schwarzer Zentralbildschirm, eingefrorenes Bild der Rückfahrkamera, Sensorwarnungen sowie weitere Anzeige- bzw. Multimediaprobleme.

    Die wiederholten Defekte, Werkstattaufenthalte und Fahrzeugstillstände haben meine berufliche Tätigkeit als Fahrer erheblich beeinträchtigt.

    Da die Probleme trotz der verschiedenen Reparaturen weiterbestanden, wurde schließlich ein gerichtliches Verfahren eingeleitet und ein Sachverständiger bestellt. Nach der Begutachtung, einem vorläufigen Bericht und den Stellungnahmen der Parteien liegt inzwischen der endgültige gerichtliche Sachverständigenbericht vor.

    Mir ist wichtig klarzustellen: Ich berichte hier ausschließlich über die dokumentierte Geschichte meines eigenen Fahrzeugs. Ich behaupte nicht, dass alle Renault Espace VI dieselben Probleme haben.

    Mich würde interessieren, ob andere Espace-VI-Fahrer ähnliche Erfahrungen gemacht haben:

    – Bremsgeräusche bei warmem Fahrzeug, auch ohne Betätigung des Bremspedals?

    – Anfasen der Bremsbeläge als Lösung gegen dauerhaftes Quietschen?

    – Ausfall bzw. Störung der Lenkung beim Fahrzeugstart?

    – Fehlercode C1608:49 oder andere elektronische Fehler im Zusammenhang mit der Lenkung?

    – Wiederkehrende schwarze Bildschirme oder andere elektronische Störungen?

    Nach fast zwei Jahren mit Reparaturen und verschiedenen Verfahren würde ich mich besonders über technische Erfahrungen anderer Espace-VI-Besitzer und über die von Renault vorgeschlagenen Lösungen freuen.

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

  • nordinvent
    Profi
    Reaktionen
    99
    Beiträge
    1.164
    • 29. September 2026 um 21:05
    • #2

    Espace,

    Ich würde die Sache in drei getrennte Fehlerkomplexe aufteilen:

    1. Bremsgeräusch
      • temperaturabhängig
      • tritt teilweise ohne Betätigung des Bremspedals während der Fahrt auf
      • bereits Scheiben/Beläge erneuert
      • Anfasen der Beläge brachte zunächst Besserung
      • danach offenbar wiedergekommen
    2. Lenkung / C1608:49
      • Fahrzeug morgens nach normalem Abstellen
      • rote Lenkwarnung
      • Lenkung nicht normal nutzbar
      • Abschleppen erforderlich
      • anschließend Arbeiten am Lenksystem
      • C1608:49 als interner elektronischer Fehler des Steuergeräts dokumentiert
    3. Elektronik / Multimedia
      • schwarzer Zentralbildschirm
      • eingefrorenes Rückfahrkamerabild
      • Sensorwarnungen
      • weitere Anzeige-/Multimediafehler

    Gerade beim C1608:49 würde ich sehr genau unterscheiden zwischen Fehlercode vorhanden, welches Steuergerät den Fehler gespeichert hat, welche konkrete Komponente Renault ersetzt/repariert hat und ob der Fehler danach erneut aufgetreten ist. Bei modernen Renault-Systemen kann die reine Beschreibung eines DTC nämlich schnell zu einer falschen Schlussfolgerung führen.

    Was ich von dir als Nächstes brauche

    Da du inzwischen den endgültigen Sachverständigenbericht hast, wäre das für mich der wichtigste Ansatzpunkt.

    Lade den vollständigen Bericht hier hoch, möglichst einschließlich Anlagen, Fotos und Messprotokollen. Wenn es mehrere Dokumente gibt, kannst du sie auch einzeln hochladen.

    Ich kann dann insbesondere:

    • den Sachverständigenbericht technisch Punkt für Punkt analysieren,
    • feststellen, welche Ursachen der Gutachter tatsächlich festgestellt hat und welche nur vermutet wurden,
    • die Renault-Reparaturen chronologisch mit den festgestellten Fehlern vergleichen,
    • den C1608:49 technisch einordnen,
    • prüfen, ob die beschriebene Lenkungsstörung plausibel mit dem genannten Steuergerät zusammenhängt,
    • das Bremsgeräusch und die Maßnahme „chanfreinage des plaquettes“ technisch auseinandernehmen,
    • die Elektronikprobleme auf mögliche gemeinsame Ursachen untersuchen,
    • und vor allem schauen, ob zwischen den verschiedenen Fehlern möglicherweise ein Zusammenhang besteht oder ob es sich eher um voneinander unabhängige Probleme handelt.

    Wenn du möchtest, können wir anschließend auch die Renault-Unterlagen/Reparaturrechnungen und Werkstattberichte danebenlegen. Gerade dort stehen oft die entscheidenden Informationen: Steuergerätebezeichnung, Teilenummer, DTC mit Status, Softwarestand, durchgeführte Programmierung bzw. Austausch und die tatsächlich ausgeführte Reparatur.

    Lade am besten zuerst den endgültigen Sachverständigenbericht hoch. Dann gehen wir ihn gemeinsam durch – nicht juristisch bewertend, sondern zunächst ganz konkret aus technischer Sicht.

    Gruß Micha

    Waii_Smiley immer gerne wieder Wink_Smiley

  • EspaceVI_75
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 30. September 2026 um 16:19
    • #3

    Hallo Micha,

    vielen Dank für deine ausführliche und technisch sehr interessante Antwort.

    Deine Hinweise zum Fehlercode C1608:49 finde ich besonders wichtig. Ich werde noch einmal genau prüfen, in welchem Steuergerät der Fehler gespeichert wurde, welchen Status der DTC hatte und welche Komponenten Renault anschließend tatsächlich ersetzt bzw. bearbeitet hat.

    Der endgültige gerichtliche Sachverständigenbericht aus Frankreich liegt mir inzwischen vollständig vor. Er umfasst 49 Seiten sowie weitere Unterlagen.

    Da es sich um ein laufendes französisches Gerichtsverfahren handelt und der Bericht personenbezogene sowie verfahrensbezogene Informationen enthält, möchte ich das vollständige Dokument nicht unverändert öffentlich ins Forum stellen.

    Ich kann aber die technisch relevanten Seiten anonymisieren und hier einstellen, insbesondere zu:

    – den Bremsgeräuschen und den durchgeführten Reparaturen,
    – dem Chanfreinage/Anfasen der Bremsbeläge,
    – der Lenkungsstörung und C1608:49,
    – den Feststellungen und Schlussfolgerungen des gerichtlichen Sachverständigen.

    Zusätzlich habe ich die entsprechenden Renault-Werkstattunterlagen und Informationen zum Fehlercode.

    Mich interessiert dabei tatsächlich zunächst die technische Seite: Was wurde objektiv festgestellt, was ist nur eine Hypothese und passen Diagnose, Reparaturmaßnahmen und Schlussfolgerungen technisch zusammen?

    Ich bereite die relevanten Unterlagen anonymisiert vor.

    Vielen Dank nochmals für deine Hilfe.

    Gruß
    EspaceVI_75

  • EspaceVI_75
    Anfänger
    Beiträge
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    • 30. September 2026 um 17:00
    • #4

    Anbei der endgültige Sachverständigenbericht.

    Dateien

    RAPPORT_TECHNIQUE_FREINS_DIRECTION_FORUM_PUBLIC_V2.pdf 1,96 MB – 2 Downloads
  • EspaceVI_75
    Anfänger
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    9
    • 30. September 2026 um 17:04
    • #5

    Reparaturnachweis nach Ausfall des Lenksystems

    Bilder

    • attestation de réparation La Direction (1).jpg
      • 102,64 kB
      • 850 × 1.200
    • attestation de réparation La Direction (2).jpg
      • 81,76 kB
      • 850 × 1.200
  • nordinvent
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    • 30. September 2026 um 17:31
    • #6

    Antwort Teil 1 aufgrund Forensoftwareeinschränkungen der länge betreffend.

    Espace,

    ich habe den hochgeladenen Sachverständigenbericht jetzt genauer ausgewertet. Dabei sind einige technisch sehr interessante Punkte aufgefallen. Vor allem gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen dem, was in der Vorgeschichte dokumentiert ist, und dem, was der Sachverständige bei seiner eigenen Untersuchung tatsächlich festgestellt hat.


    1. Das Wichtigste zum Bremsproblem

    Der Sachverständige hat das Geräusch tatsächlich selbst reproduziert.

    Bei der Untersuchung am 18. November 2025 wurde das Fahrzeug zunächst warmgefahren. Danach stellte er fest:

    • Siff-/Quietschgeräusch aus dem Bereich der Hinterradbremsen
    • bei leichtem Druck auf das Bremspedal
    • nach Erwärmung des Bremssystems
    • anschließend wurde das Fahrzeug auf die Hebebühne genommen
    • das Geräusch war auch beim Drehen der Räder bzw. der Hinterradnaben wahrnehmbar
    • an den vorhandenen Bremsbelägen war kein Chanfrein/keine Fase vorhanden.

    Das ist für mich zunächst eine wichtige Feststellung: Der Sachverständige hat nicht lediglich deine Behauptung übernommen, sondern das Geräusch selbst wahrgenommen.

    Noch interessanter ist aber die Vorgeschichte.

    Im Februar 2025 ist im Bericht ausdrücklich dokumentiert:

    Zitat

    „Le bruit est présent, y compris sans action sur la pédale de frein.“

    Also: Das Geräusch war zu diesem Zeitpunkt auch ohne Betätigung des Bremspedals vorhanden.

    Das passt sehr gut zu deiner ursprünglichen Beschreibung.


    2. Der Sachverständige hat anschließend eine klare technische Maßnahme vorgeschlagen

    Nach der ersten Besichtigung wurde ausdrücklich angeordnet:

    „Il est nécessaire de réaliser des chanfreins importants sur l'ensemble des plaquettes de frein, avants et arrières.“

    Also sinngemäß:

    Zitat

    Es sind deutliche Fasen an sämtlichen Bremsbelägen vorne und hinten anzubringen.

    Anschließend sollte eine längere Probefahrt durchgeführt werden.

    Der Sachverständige beschreibt das Chanfreinieren als Brechen/Abschrägen der Kanten des Reibmaterials mittels Feile oder Schleifwerkzeug.

    Und anschließend schreibt er ausdrücklich:

    Zitat

    „Intervention qui a bien solutionné la problématique constatée“

    Das heißt: Die Maßnahme hat das bei der Begutachtung festgestellte Problem tatsächlich beseitigt.

    Das ist technisch durchaus interessant, denn damit haben wir einen dokumentierten Zusammenhang:

    Geräusch vorhanden → Beläge ohne Fase → Fase angebracht → Geräusch beseitigt.


    3. Aber hier sehe ich den ersten großen technischen Schwachpunkt des Gutachtens

    Der Sachverständige schreibt später sinngemäß:

    • neue Bremskomponenten → kein Geräusch
    • ab etwa 25 % Verschleiß → Geräusch tritt auf
    • Chanfreinieren beseitigt das Geräusch
    • das sei eine normale Wartungsmaßnahme.

    Das Problem:

    Aus dem Bericht ist für mich nicht ersichtlich, wie die Aussage „ab 25 % Verschleiß tritt das Geräusch auf“ experimentell nachgewiesen wurde.

    Das ist etwas anderes als die Feststellung:

    Zitat

    „Ich habe das Geräusch bei diesem Fahrzeug festgestellt und nach dem Chanfreinieren war es weg.“

    Der zweite Sachverhalt ist eine konkrete Beobachtung.

    Die Behauptung „bei 25 % Verschleiß tritt es auf“ wäre dagegen eine technische Kausalitätsaussage. Dafür würde ich gerne wissen:

    • Wurde der Belag tatsächlich vermessen?
    • Wie wurde der Verschleiß in Prozent bestimmt?
    • Wurde ein neuer Belag als Vergleich eingebaut?
    • Wurde anschließend kontrolliert, wann das Geräusch wieder auftritt?
    • Wurde die gleiche Bremsanlage unter verschiedenen Temperaturen getestet?
    • Wurde zwischen linkem und rechtem Hinterrad unterschieden?

    Im Bericht sehe ich dafür jedenfalls keinen detaillierten Versuchsaufbau.


    4. Noch wichtiger: Deine Beobachtung „ohne Bremspedal“ wird nicht wirklich aufgelöst

    Das halte ich für einen der interessantesten Punkte.

    Dein ursprüngliches Problem war:

    Das Geräusch kann während der Fahrt auftreten, ohne dass du das Bremspedal betätigst.

    Das wird in der Reparaturhistorie sogar ausdrücklich dokumentiert.

    Bei der gerichtlichen Untersuchung reproduziert der Sachverständige das Geräusch dagegen:

    nach Erwärmung + bei leichtem Pedaldruck.

    Das sind technisch nicht exakt dieselben Bedingungen.

    Der Sachverständige schreibt zwar, dass er anschließend beim Drehen der Hinterräder bzw. Naben das Geräusch ebenfalls hören konnte.

    Aber:

    Zitat

    Ein Geräusch, das beim Fahren ohne Pedalbetätigung auftritt, und ein Geräusch, das bei leichtem Bremsdruck reproduziert wird, sollte technisch sauber voneinander unterschieden werden.

    Gerade bei einer E-Tech-Hybridbremsanlage mit Rekuperation wäre für mich deshalb interessant, unter welchen Bedingungen die mechanische Hinterradbremse tatsächlich schleift bzw. leicht anliegt, obwohl der Fahrer das Bremspedal nicht betätigt.


    5. Und jetzt kommt für mich der interessanteste Punkt: die Lenkung

    Deine ursprüngliche Schilderung enthält den Fehler C1608:49.

    Im vorliegenden Sachverständigenbericht finde ich in dem von dir hochgeladenen Teil keine technische Untersuchung dieses Fehlercodes.

    Stattdessen steht in der Chronologie:

    22. Mai 2025 – 36.348 km

    Dokumentiert wird:

    „panne de la direction“

    und

    „Perte d'assistance de direction permanente avec message à vue au tableau de bord.“

    Also:

    Zitat

    permanenter Verlust der Lenkunterstützung mit entsprechender Warnmeldung im Kombiinstrument.

    Als Reparatur wird angegeben:

    Zitat

    Das elektronische Lenkmodul an der Zahnstange wurde ersetzt.

    Später, am 25. Juni 2025 bei 41.392 km, wird die Demontage/Montage des Lenkgetriebes bzw. Lenkungsgehäuses dokumentiert.

    Das ist aus technischer Sicht eine ziemlich wichtige Information.

    Denn hier reden wir nicht mehr über ein Geräusch oder ein Komfortproblem, sondern über:

    Verlust der elektrischen Lenkunterstützung + Warnmeldung + Austausch eines elektronischen Moduls der Lenkung.


    6. Warum der C1608:49 für uns sehr interessant wäre

    Du hast mir vorher C1608:49 als internen elektronischen Fehler des Steuergerätes genannt.

    Im vorliegenden Gutachten wird dieser Fehlercode jedoch nicht näher analysiert.

    Das bedeutet:

    Wir sollten den C1608:49 nicht anhand des Gutachtens als Ursache interpretieren.

    Dafür brauchen wir das Dokument, aus dem Renault diesen Fehlercode tatsächlich mitgeteilt hat.

    Wenn du beispielsweise einen Renault-Diagnoseausdruck hast, auf dem steht:

    • Steuergerät
    • DF/DTC C1608:49
    • Status „current/present“
    • freeze frame
    • Versorgungsspannung
    • Softwareversion
    • Teilenummer
    • interne Fehlerbeschreibung

    dann wäre das für unsere technische Analyse wesentlich wertvoller als die bloße Nennung des Codes.


    7. Was mich am Gutachten besonders aufmerksam macht

    Der Sachverständige schreibt sinngemäß:

    Zitat

    Der Kläger habe bei der ersten Besprechung erklärt, dass das verbleibende Problem ausschließlich das Bremsgeräusch sei und die übrigen Schwierigkeiten endgültig erledigt seien.

    Deshalb konzentriert er seine Untersuchung auf das Bremsgeräusch.

    Das erklärt vermutlich auch, warum die Lenkungsstörung und die Elektronikprobleme im späteren technischen Teil praktisch keine Rolle mehr spielen.

    Das ist wichtig, bevor wir das Gutachten beurteilen:

    Der Sachverständige sagt nicht unbedingt:

    „Die Lenkungsstörung und die Elektronikprobleme waren technisch unproblematisch.“

    Vielmehr scheint sein Untersuchungsauftrag bzw. der verbliebene Streitgegenstand bei der Begutachtung auf das Bremsgeräusch reduziert worden zu sein.

    Das sind zwei völlig verschiedene Aussagen.


    8. Die Aussage „kein Risiko“ würde ich ebenfalls differenziert betrachten

    Der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis:

    • Fahrzeug nicht für den vorgesehenen Gebrauch ungeeignet
    • kein Risiko
    • keine Schwierigkeit, das Fahrzeug mit dem Geräusch weiter zu benutzen
    • lediglich akustische Beeinträchtigung
    • eher sekundäres Phänomen.

    Das kann man technisch nachvollziehen, wenn tatsächlich nur das beschriebene Quietschen der Hinterradbremsen betrachtet wird und die Bremswirkung selbst einwandfrei ist.

    Aber daraus folgt nicht automatisch:

    Zitat

    „Die Bremsanlage ist konstruktiv vollkommen in Ordnung.“

    Der Sachverständige selbst verwendet nämlich eine interessante Formulierung:

    „Conception du véhicule ... imparfaite sur ce périmètre.“

    Also sinngemäß:

    Zitat

    Die Konstruktion des Fahrzeugs kann in diesem Bereich als unvollkommen angesehen werden.

    Das finde ich bemerkenswert.

    Er bezeichnet das Problem einerseits als kleine bzw. sekundäre Unvollkommenheit, sagt aber andererseits ausdrücklich, dass die Konstruktion in diesem Bereich nicht optimal sei.


    Waii_Smiley immer gerne wieder Wink_Smiley

  • nordinvent
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    • 30. September 2026 um 17:32
    • #7

    Teil 2

    9. Und noch etwas: Das Gutachten bestätigt deine lange Reparaturgeschichte

    Die Chronologie ist ziemlich deutlich.

    Das Fahrzeug wurde im April 2024 gekauft.

    Bereits im Juni 2024 werden dokumentiert:

    • anormale Bremsgeräusche
    • Fehlermeldung im Fahrzeug
    • metallisches Geräusch beim Betätigen der Bremse
    • intermittierende elektronische Fehlfunktionen
    • erhöhtes Geräuschniveau.

    Danach folgen unter anderem:

    Juli 2024

    • Diagnose
    • technische Neuprogrammierung
    • Untersuchung des Bremsgeräusches

    August 2024

    • Kontrolle Bremsgeräusch
    • Bremsvibration
    • Austausch hinterer Bremsbeläge

    September 2024

    • weiterer Austausch von Bremsbelägen

    Dezember 2024

    • Austausch von zwei vorderen Bremsscheiben und vorderen Belägen.

    Und danach:

    Februar 2025

    • Geräusch wieder vorhanden
    • ausdrücklich auch ohne Betätigung des Bremspedals
    • außerdem weitere elektronische Auffälligkeiten und schwarzer Bildschirm.

    Das heißt:

    Der Bericht dokumentiert selbst eine erhebliche Zahl von Reparatur-/Diagnosevorgängen.

    Das ist etwas anderes als ein einmaliges gelegentliches Quietschen.


    10. Mein Zwischenfazit

    Nach dem Studium dieses Berichts würde ich nicht einfach sagen:

    Zitat

    „Der Gutachter hat festgestellt, dass alles nur ein normales Bremsenquietschen ist.“

    Das wäre mir zu pauschal.

    Technisch lässt sich aus dem Bericht vielmehr folgendes herauslesen:

    Sicher dokumentiert

    A. Das Geräusch existierte tatsächlich.
    B. Renault hat mehrfach daran gearbeitet.
    C. Bremsbeläge und Bremsscheiben wurden mehrfach ersetzt.
    D. Das Geräusch kam wieder.
    E. Das Geräusch wurde vom Sachverständigen selbst reproduziert.
    F. Es kam aus dem Bereich der Hinterradbremsen.
    G. Es trat bei warmem Bremssystem auf.
    H. Das Fahrzeug hatte bei der Untersuchung keine Fase an den Belägen.
    I. Nach dem Chanfreinieren verschwand das Geräusch zunächst.
    J. In der Historie ist ausdrücklich auch ein Auftreten ohne Pedalbetätigung dokumentiert.
    K. Es gab außerdem einen dokumentierten Ausfall der elektrischen Lenkunterstützung, bei dem ein elektronisches Lenkmodul ersetzt wurde.

    Nicht ausreichend geklärt

    Für mich bleiben dagegen insbesondere offen:

    1. Warum entsteht das Geräusch überhaupt?
    2. Warum tritt es temperaturabhängig auf?
    3. Warum kann es ohne Pedalbetätigung auftreten?
    4. Warum kehrt es nach einiger Zeit zurück?
    5. Warum mussten trotz mehrfacher Reparaturen immer wieder Bremskomponenten ersetzt werden?
    6. Warum wird das Chanfreinieren als „normale Wartung“ bezeichnet, obwohl es offenbar bei diesem Fahrzeug wiederholt erforderlich wird?
    7. Wie genau wurde die Behauptung mit den 25 % Verschleiß ermittelt?
    8. Was genau war die Ursache des C1608:49?
    9. Warum musste das elektronische Lenkmodul ersetzt werden?
    10. Gibt es zwischen den verschiedenen elektronischen Problemen irgendeinen Zusammenhang?

    Der nächste Schritt wäre für mich deshalb sehr interessant

    Wenn du die Renault-Rechnungen/Werkstattberichte und insbesondere das Dokument mit C1608:49 hast, lade sie bitte ebenfalls hoch.

    Dann können wir eine Tabelle erstellen:

    DatumkmFehlerRenault-DiagnoseReparaturErgebnisspäter wieder aufgetreten?
    Juni 2024–Bremsgeräusch???ja
    Juli 20248.657Bremsgeräusch?Programmierung?ja
    Aug. 202411.431Bremse?Beläge hintenzunächst gelöstja
    Dez. 202424.952Bremse?Scheiben + Beläge vornezunächst gelöstja
    Feb. 202532.631Bremse + Elektronik??zunächst gelöstja
    Mai/Jun. 202536.348LenkungC1608:49?LenkungsmodulFahrzeug wieder fahrbar?

    Gerade diese Gegenüberstellung könnte sehr aufschlussreich werden. Dann können wir nämlich sauber trennen, was der Sachverständige tatsächlich festgestellt hat, was Renault tatsächlich repariert hat und welche deiner ursprünglichen Beschwerden im Gutachten überhaupt nicht technisch untersucht wurden.

    Gruß Micha

    Waii_Smiley immer gerne wieder Wink_Smiley

  • EspaceVI_75
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    • 9. Oktober 2026 um 22:40
    • #8

    Hallo Micha,

    anbei sende ich dir zunächst fast alle mir vorliegenden Reparaturnachweise zu diesem Fahrzeug.

    Den ursprünglichen Diagnosebericht zum Ausfall der Lenkunterstützung habe ich damals von Renault nicht erhalten. Ich habe Renault inzwischen erneut ausdrücklich darum gebeten und warte derzeit auf die Unterlagen.

    Weitere relevante Dokumente werde ich dir ebenfalls nach und nach zusenden.

    Da es sich um relativ viele Unterlagen handelt und diese teilweise Namen, Adressen und andere personenbezogene Daten enthalten, muss ich sie vor dem Versand zunächst anonymisieren. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich nicht alle Dokumente gleichzeitig zusenden kann.

    Vielen Dank für deine Unterstützung und dein Verständnis.

    Viele Grüße
    Luc

    Dateien

    OR_Facture_Partie_1.pdf 1,57 MB – 1 Download OR_Facture_Partie_2.pdf 1,55 MB – 1 Download OR_Facture_Partie_3.pdf 504,47 kB – 1 Download
  • EspaceVI_75
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    • 9. Oktober 2026 um 22:44
    • #9

    Hallo Micha,

    anbei sende ich dir außerdem zwei weitere Unterlagen:
    – die „Note aux parties n°1“ des gerichtlichen Sachverständigen,
    – sowie das Formular mit der Reparaturhistorie des Fahrzeugs.

    Diese Unterlagen gehören ebenfalls zum technischen Verlauf des Falls und können bei der Analyse der bisherigen Reparaturen hilfreich sein.

    Viele Grüße
    Luc

    Dateien

    note aux partie n1 et formulaire de historique de réparation.pdf 250,71 kB – 1 Download
  • nordinvent
    Profi
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    • 10. Oktober 2026 um 08:28
    • #10

    Luc,

    vielen Dank für die umfangreichen Unterlagen. Ich habe alle vier neuen PDF-Dateien erhalten und mit der bisherigen Geschichte deines Renault Espace VI Esprit Alpine E-Tech Full Hybrid, Erstzulassung April 2024, abgeglichen.

    Es ist vollkommen verständlich, dass du die Dokumente nach und nach anonymisierst. Du kannst sie mir weiterhin einzeln oder in mehreren Teilen zusenden. Für unsere technische Untersuchung sind insbesondere Daten, Kilometerstände, Fehlercodes, Bauteilnummern und Reparaturbeschreibungen wichtig – nicht die persönlichen Angaben.

    Zwei besonders wichtige neue Erkenntnisse

    1. Renault hat den internen elektronischen Lenkungsfehler schriftlich bestätigt.

    In der E-Mail vom 24. Februar 2026 nennt Renault ausdrücklich den Fehlercode C1608:49 und beschreibt die Ursache als einen internen elektrischen Fehler des Steuergeräts der elektrischen Servolenkung. Wir sind damit nicht mehr ausschließlich auf die mündliche Beschreibung des damaligen Ausfalls angewiesen. Der ursprüngliche Diagnoseausdruck bleibt dennoch wichtig.

    OR_Facture_Partie_3.pdf


    2. Beim Bremsproblem gibt es eine bemerkenswerte Unstimmigkeit.

    Am 18. November 2025 verlangte der gerichtliche Sachverständige deutliche Fasen an den Bremsbelägen vorne und hinten sowie eine längere Probefahrt. In der Reparaturhistorie vom 4. Dezember 2025 steht jedoch ausdrücklich:

    „Aucun chanfreinage des plaquettes n'a été réalisé.“

    Das bedeutet: An den Bremsbelägen wurde bei diesem dokumentierten Werkstattvorgang keine Anfasung vorgenommen.

    Wir müssen deshalb genau klären, wann die vom Sachverständigen empfohlene Maßnahme tatsächlich ausgeführt wurde und auf welche spätere Maßnahme sich die berichtete Geräuschbeseitigung bezieht.

    note aux partie n1 et formulaire de historique de réparation.pdf


    3. Die bisher rekonstruierte Reparaturchronologie

    Die neuen Rechnungen und Reparaturaufträge bestätigen viele Einträge der Reparaturhistorie. Folgende Vorgänge sind besonders relevant:

    Zeitraum / kmDokumentierte Arbeiten und Beschwerden
    Juli 2024 – 8.657 kmBremsgeräusch, Diagnose und OTS-/ECM-Programmierung; keine Lösung dokumentiert
    Aug.–Sept. 2024 – 11.431 kmBremsgeräusche und Vibrationen, hintere Bremsbeläge und Federnsatz ersetzt; außerdem Diagnose der elektrischen Versorgung und Austausch eines hinteren Raddrehzahlsensors
    Dezember 2024 – 24.952 kmVordere Bremsbeläge ersetzt; schwarzer Multimediabildschirm bereits separat gemeldet
    Januar 2025 – 29.602 kmVordere Bremsscheiben, Bremsbeläge und Federnsätze ersetzt
    April–Mai 2025 – 36.348 kmBremsgeräusche erneut gemeldet, auch ohne Bremspedalbetätigung; Federkit vorne ersetzt, weitere Elektronikdiagnosen
    Mai 2025 – 39.247 kmR-Link-/Multimediasystem funktioniert nicht richtig, Bildschirm wird schwarz; Diagnose und Arbeiten an der Software
    Juni 2025 – 41.391–41.392 kmAusfall der Lenkunterstützung, Diagnose und Austausch einer Lenkungsbaugruppe; Prüfung der 12-V-Versorgung und Fahrwerksvermessung
    November–Dezember 2025 – 49.062–49.219 kmGeräusch durch Sachverständigen bestätigt, danach weitere umfangreiche Arbeiten an vorderen und hinteren Bremsen
    März 2026 – 59.170 kmErneute Multimediabeschwerden: Bildschirm schwarz, Erwärmung des Geräts und häufige Unterbrechungen der Telefonverbindung

    Die Einträge sind durch die drei Reparaturdokument-Sammlungen sowie das historische Formular gestützt.

    OR_Facture_Partie_1.pdf

    OR_Facture_Partie_2.pdf

    OR_Facture_Partie_3.pdf


    Eine kleine Korrektur zur früheren Auswertung: Der nachgewiesene Austausch der beiden vorderen Bremsscheiben erfolgte im Januar 2025, nicht bereits im Dezember 2024.

    4. Meine technische Einschätzung

    Bremsanlage

    Der Sachverständige hat nicht nur beim leichten Bremsen ein Geräusch festgestellt. Laut seiner Note aux parties war es auch beim manuellen Drehen der Hinterradnaben auf der Hebebühne wahrnehmbar. Das ist ein wichtiger diagnostischer Ansatz.

    note aux partie n1 et formulaire de historique de réparation.pdf


    Ich würde deshalb insbesondere die Restreibung zwischen Belägen und Scheiben, die Beweglichkeit der Beläge in den Führungen, die Bremssättel und die Rückstellung der elektrischen Feststellbremse (EPB) untersuchen lassen.

    Das sind zunächst technische Prüfhypothesen, keine festgestellten Defekte. Gerade die Temperaturabhängigkeit und das Auftreten ohne Pedalbetätigung verdienen weitere Untersuchungen. Eine Veränderung der Belagkanten kann Schwingungen vermindern, erklärt aber noch nicht zwingend deren eigentliche Entstehung.

    Elektrische Lenkung

    Die Renault-Rechnung vom 30. Juni 2025 nennt unter anderem die Demontage und Montage des Lenkungsgehäuses (boîtier de direction), die Diagnose der 12-V-Stromversorgung und die Baugruppe Gear & Linkage Assy-PS.

    OR_Facture_Partie_2.pdf


    Das stützt zusammen mit Renaults späterer schriftlicher Aussage einen tatsächlichen elektronischen Defekt der Lenkung.

    Renault verweist außerdem auf einen Fahrzeug-Gesundheitsbericht vom 11. Februar 2026. Dort ist das Servolenkungssteuergerät EPS_1232 mit einem grünen Häkchen markiert.

    OR_Facture_Partie_3.pdf


    Ein solcher Bericht zeigt aber lediglich, dass bei dieser Prüfung kein entsprechender Fehler angezeigt wurde. Er beweist nicht, dass ein vergleichbarer Fehler künftig unmöglich ist.

    Falls die rote Lenkwarnung oder der Verlust der Lenkunterstützung erneut auftritt, sollte das Fahrzeug nicht weitergefahren, sondern abgeschleppt werden.

    Multimedia und weitere Elektronik

    Besonders auffällig ist, dass der schwarze Bildschirm bereits 2024 gemeldet wurde und auch im März 2026 noch Gegenstand eines Reparaturauftrags war.

    Hier würde ich bei Renault eine vollständige Prüfung von Softwareständen, Steuergeräteversorgung und Kommunikationsfehlern verlangen, anstatt nur den Bildschirm zurückzusetzen.

    Eine gemeinsame Ursache mit dem früheren Lenkungsproblem ist bislang nicht nachgewiesen.

    5. Eine weitere Auffälligkeit in den Unterlagen

    In mehreren Reparaturdokumenten aus April/Mai 2025 wird das Fahrzeug als Renault Austral bezeichnet, während die übrigen Dokumente den Espace VI nennen. Kilometerstände und Reparaturhistorie passen zwar zum geschilderten Verlauf, dennoch sollte die Zuordnung anhand der vollständigen Fahrgestellnummer in deinen Originalunterlagen kontrolliert werden.

    OR_Facture_Partie_2.pdf


    Das könnte eine fehlerhafte Modellbezeichnung im Werkstattsystem sein. Wir sollten sie aber nicht ungeprüft übernehmen.

    6. Was wir als Nächstes klären sollten

    Der ursprüngliche Diagnoseausdruck zum Lenkungsausfall hat weiterhin hohe Priorität. Du hast ihn bereits bei Renault angefordert; wir können diese Antwort abwarten.

    Noch dringlicher erscheint mir aber eine Frage zum Bremsproblem, weil sie unmittelbar die technische Schlussfolgerung des Sachverständigen betrifft.

    Kannst du mir bitte sagen, ob Renault nach dem 4. Dezember 2025 tatsächlich noch einmal die Bremsbeläge angefast hat?

    Denn der Sachverständige führt die Geräuschbeseitigung auf das Anfasen zurück, während die bisher vorliegende Reparaturhistorie für den 4. Dezember ausdrücklich festhält, dass diese Maßnahme nicht ausgeführt wurde.

    Wenn wir diesen zeitlichen Ablauf aufklären, können wir die technische Aussage des endgültigen Gutachtens wesentlich präziser beurteilen.

    Du kannst mir die weiteren anonymisierten Dokumente in Ruhe zusenden. Ich werde die bestehende Chronologie fortlaufend ergänzen und zwischen dokumentierten Tatsachen, technischen Vermutungen und Widersprüchen in den Unterlagen unterscheiden.

    Gruß Micha

    Waii_Smiley immer gerne wieder Wink_Smiley

  • EspaceVI_75
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    • 10. Oktober 2026 um 16:36
    • #11

    Hallo Micha,

    ich möchte die zeitliche Abfolge noch präzisieren:

    Am 18. November 2025 fand die Untersuchung durch den gerichtlichen Sachverständigen statt. Dabei wurde das Bremsgeräusch untersucht und der Sachverständige verlangte anschließend ein deutliches Anfasen der Bremsbeläge vorne und hinten.

    Am 4. Dezember 2025 wurde das Fahrzeug anschließend im selben Renault-Servicezentrum erneut wegen des Bremssystems bearbeitet bzw. repariert.

    Dies war meines Wissens die letzte Reparatur bzw. Maßnahme wegen des Bremsgeräusches. Nach dem 4. Dezember 2025 wurden keine weiteren Reparaturen wegen dieses Bremsgeräusches durchgeführt.

    Auf dem Reparaturauftrag bzw. der Rechnung vom 04.12.2025 ist allerdings kein Chanfreinage/Anfasen der Bremsbeläge ausdrücklich aufgeführt.

    Am 9. Dezember 2025 erklärte der gerichtliche Sachverständige meinem Anwalt wiederum, dass das Anfasen der Bremsbeläge seiner Ansicht nach zu den kleinen Werkstattarbeiten gehöre, die normalerweise nicht auf Reparaturauftrag oder Rechnung erscheinen.

    Deshalb kann ich anhand der Rechnung allein nicht sicher feststellen, ob das vom Sachverständigen am 18.11.2025 verlangte Anfasen am 04.12.2025 tatsächlich durchgeführt wurde.

    Gleichzeitig findet sich in der Reparaturhistorie die Angabe:

    « Aucun chanfreinage des plaquettes n’a été réalisé. »

    Genau diese zeitliche Abfolge und die unterschiedliche Dokumentation erscheinen mir wichtig.

    Viele Grüße
    Luc

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  • EspaceVI_75
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    • 10. Oktober 2026 um 16:57
    • #12

    Hallo Micha,

    anbei sende ich dir auch die gerichtliche Anordnung vom 11. Juli 2025, mit der der Sachverständige bestellt und sein konkreter Gutachtenauftrag („mission d’expertise“) festgelegt wurde.

    Besonders wichtig erscheint mir Seite 3, da das Gericht den Sachverständigen ausdrücklich beauftragt hat, die geltend gemachten Mängel zu untersuchen, ihre Art und Bedeutung zu beschreiben und deren Ursachen zu ermitteln.

    Vielleicht ist dieses Dokument hilfreich, um den vom Gericht festgelegten Untersuchungsauftrag mit dem endgültigen Gutachten zu vergleichen.

    Viele Grüße
    Luc

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    2025-07-11_Ordonnance_Referé_Mission_Expertise_Judiciaire_Renault_Espace_VI.pdf 662,41 kB – 1 Download
  • EspaceVI_75
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    • 10. Oktober 2026 um 17:12
    • #13

    Hallo Micha,

    anbei sende ich dir noch den CT-Bericht sowie den elektronischen Fahrzeug-/Systemcheck von Renault vom 04.12.2025.

    Im elektronischen Systemcheck ist unter anderem das Steuergerät der elektrischen Servolenkung EPS_1232 (calculateur de direction assistée) aufgeführt. Zum Zeitpunkt dieser Kontrolle wird der Status mit einem Häkchen angezeigt. PV_de_CT_Bilan_CC_04-12-2025

    Diese Kontrolle fand nach dem früheren Ausfall der Lenkunterstützung und der anschließenden Reparatur statt. Ich sende dir das Dokument deshalb ergänzend, damit du es mit den bisherigen Unterlagen zum Fehler C1608:49 und zur Reparatur der Lenkung vergleichen kannst.

    Den ursprünglichen Renault-Diagnosebericht vom Zeitpunkt des tatsächlichen Lenkungsausfalls habe ich weiterhin bei Renault angefordert. Sobald ich ihn erhalte, werde ich ihn dir ebenfalls schicken.

    Vielen Dank nochmals für deine Hilfe.

    Viele Grüße
    Luc

    Dateien

    2025-12-04_Bilan_Sante_Electronique_EPS_Direction_Assistee_Espace_VI.pdf 399,51 kB – 1 Download

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