Die EXIF kannst ja schreibschützen.... Ich hab bei meinen Fotos auf noch meinen Tag drinnen. Kann man zwar auch mit ps entfernen, aber es is zumindest eine kleine Sicherung.... Bzw. Darf ich als hobbyfotograf ohnehin keine Bilder verlaufen bzw aufträge annehmen... Dazu muss ich nämlich in ö ne Ausbildung nachweisen... Oh wie ich es hasse!

Diskussion über Urheberrechtsverletzungen
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goescha -
11. September 2012 um 22:37 -
Geschlossen
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eine Ausbildung zum gewerblichen Fotografen...was kostn die? BFI oder Wifi....
ja bei uns wollens für alles ein Dokument mit dem man sich sonst wo den Ar... abwischen kann.......
sagen wir mal knips ein Foto vom H.C.Strache wie er grad den Gruss macht!
dürft ich das dann gar nicht mal der Krone oder besser News anbieten?
schade,wär ein schicker neuwagen!
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als freiberuflicher künstler nicht... solltest du aber fotodesign machen... und spenden darf man doch wohl annehmen oder ?
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Fotodesign? was wird einem da beigebracht?
na dann doch lieber alles selber beibringen und kostet auch weniger. das Foto werd ich schon noch los
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Der Kurs am wifi kostet 10.000€ is aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zudem kann das nicht jeder machen. Du müsst sich bewerben und die Berufsfotograf, die das bewerten lassen nur Leute durch, die ihnen am wenigsten gefährlich werden können.
Wir sind In der Firma schon zu 3. Die es versucht hätten.... -
Die EXIF-Daten können keine rechtsverbindlichen C-Rechte verankert sein.
Man kann diese beliebig verändern, von daher...Ich finde sie interessant, da Fotografen mit dem Großteil der Daten etwas anfangen können. Für alles, was drüber hinaus geht sind sie m.E. nicht ausreichend.
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fotodesign ist kein beruf der von der wandwerkskammer geschützt ist nur darfst du keine reinen fotografien wie portraitfotografie oder passfotos herstellen... aber nen toll designtes foto und du bist nen künstler
musst nur abnehmer finden...
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Ich habe das gerade im TDM-Forum gefunden. Dort schreibt der Jochen (Anwalt) folgendes zu diesem Thema:
"Guckst Du einfach mal ins Markengesetz, das findest Du ziemlich genau hier.
Ansprüch nach den §§ 14, 15 MarkenG richten sich gegen jeden, der fremde Marken im geschäftlichen Verkehr verwendet.
Bei dem Carrera Auto Deines Sohnes würde ich einen geschäftlichen Bezug mal komplett ausschließen, bei Deinem Mopped auch, falls Du damit nicht morgens Brötchen ausfährst oder als begnadeter Nachwuchsrennfaher Karriere machen möchtest.
Fotos kannst Du veröffentlichen, solange Du das nicht geschäftlich tust und nicht mit dem Urherrecht in Konflikt kommst, es also Deine eigenen Fotos sind, und/oder keine Inhalte darstellst, die nicht rechtmäßig sind, also Pornografie verbreitest, das Recht anderer am eigenen Bild verletzt usw.Am besten wäre natürlich, wenn Du die Grenzen einfach mal austestest. Das ist zwar nicht ganz kostenlos, aber nach 3-4 Prozessen über je 3 Instanzen weißt Du dann ganz genau Bescheid. Ach ja, vielleicht dann besser auch in und mit einem anderen Forum"
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es ist auf jeden Fall am sichersten eigene Bilder von den Sachen zu machen. Im privaten Sinne reicht dies, dann muss man auch keine Embleme oder Schriftzüge entfernen.
Theoretisch kann man auch ein Bild von einem Laptop von einer gewissen Homepage ziehen und den Namenszug des Herstellers unkenntlich machen, dann ist es auch okay, aber am sichersten ist die oben genannte Variante
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Hallo
Ich habe das gerade im TDM-Forum gefunden. Dort schreibt der Jochen (Anwalt) folgendes zu diesem Thema:
"Guckst Du einfach mal ins Markengesetz, das findest Du ziemlich genau hier.
Ansprüch nach den §§ 14, 15 MarkenG richten sich gegen jeden, der fremde Marken im geschäftlichen Verkehr verwendet.
Bei dem Carrera Auto Deines Sohnes würde ich einen geschäftlichen Bezug mal komplett ausschließen, bei Deinem Mopped auch, falls Du damit nicht morgens Brötchen ausfährst oder als begnadeter Nachwuchsrennfaher Karriere machen möchtest.
Fotos kannst Du veröffentlichen, solange Du das nicht geschäftlich tust und nicht mit dem Urherrecht in Konflikt kommst, es also Deine eigenen Fotos sind, und/oder keine Inhalte darstellst, die nicht rechtmäßig sind, also Pornografie verbreitest, das Recht anderer am eigenen Bild verletzt usw.Am besten wäre natürlich, wenn Du die Grenzen einfach mal austestest. Das ist zwar nicht ganz kostenlos, aber nach 3-4 Prozessen über je 3 Instanzen weißt Du dann ganz genau Bescheid. Ach ja, vielleicht dann besser auch in und mit einem anderen Forum"
und das ist jetzt irgend etwas anderes als das was ich schon am Anfang dieses Thread (Posting Nr. 11)geschrieben habe?
Gruß Götz (es könnte alles so einfach sein)
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