Das glaube ich nicht. Die Versicherung hat sicherlich ein Recht, ein eigenes Gutachten zu erstellen, wenn sie das vorliegende anzweifelt. Aber ohne Fahrzeug, kein neues Gutachten und somit muß sie das bestehende nehmen. Was wollen die außerdem anzweifeln? Der Fahrzeugwert war eher zu niedrig. Und die Reparaturkosten werden bei dem Schaden sicherlich nicht unter 5.000 liegen. Für die Versicherung wäre das doch sogar ganz günstig. Ein Reparaturpreis von 6.500 kommt die doch 2.000 teurer.
Du bist doch der gearschte, nicht die Versicherung.