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TFL anschliessen?

    • Laguna 2
  • Actionoecker
  • 10. Oktober 2013 um 20:32
  • Geschlossen
  • Silver89
    Anfänger
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    37
    • 10. Oktober 2013 um 21:22
    • #21

    Gibt aber auch Tfl zu kaufen (meistens die günstigen Varianten) die einfach vorraussetzen das man diese Module dazukauft :)........kenn ich zumindest auch schon den ein oder anderen der dies tun musste. Und die Module kosten ja nun dann auch ne die welt mit ihren 13 euro etc

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  • Actionoecker
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    18
    • 10. Oktober 2013 um 21:23
    • #22

    Für was könnte ich die Dinger denn gebaruchen? Dürfen die dauerhaft leuchten?

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  • Woldtowitsch
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    • 10. Oktober 2013 um 21:24
    • #23

    Stimmt, solche Sets gibt es auch.

    Laguna 2 Ph.II 2.0 16V Turbo

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  • McClane
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    • 10. Oktober 2013 um 21:25
    • #24

    @ Silver
    Stimmt! Anfangs gabs das oft...

    @ Actionoecker
    zusätzliches Standlicht.
    Und was ist denn nu mit der Anschlußanleitung und/oder nem Link zu den Teilen?
    So kann man Dir am besten helfen^^

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  • Actionoecker
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    • 10. Oktober 2013 um 21:27
    • #25

    Hab ich von nen Kumpel bekommen. Er sagte er braucht sie nicht. Warum wohl..... Darf man die als zusätzliches Standlicht einfach so anbauen? Also mit den Standlicht zusammen schalten?

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  • Woldtowitsch
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    • 10. Oktober 2013 um 21:28
    • #26

    Ich glaube als Stand oder Positionslicht. Dann musst du aber deine Standlichtbirnen ausbauen. Glaube es mal so gelesen zu haben. Kannst ja mal einen Link zu den Lampen mit anhängen.

    Laguna 2 Ph.II 2.0 16V Turbo

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  • Woldtowitsch
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    • 10. Oktober 2013 um 21:30
    • #27

    Ach hast von nem Kumpel. Zu spät gesehen. Na der ist sein Fehlkauf los. :D

    Laguna 2 Ph.II 2.0 16V Turbo

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  • Actionoecker
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    • 10. Oktober 2013 um 21:30
    • #28

    Hab ja keinen.

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  • Woldtowitsch
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    • 10. Oktober 2013 um 21:33
    • #29

    Na dann besorge dir doch dieses Modul. Hoffe die sind von der Helligkeit als TFL´s zu gebrauchen.

    Laguna 2 Ph.II 2.0 16V Turbo

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  • Actionoecker
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    • 10. Oktober 2013 um 21:35
    • #30

    Ich auch. Besser ich hole mir gleich welche mit Modul!

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  • Woldtowitsch
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    • 10. Oktober 2013 um 21:38
    • #31

    NA dann guck mal hier. Einbau 2 in 1 Tagfahrlicht / Nebelscheinwerferset
    Sieht doch auch viel besser aus. 8) Gibt es auch für Phase 1.

    Gruß

    Laguna 2 Ph.II 2.0 16V Turbo

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  • Laguna3GT
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    • 10. Oktober 2013 um 21:40
    • #32

    Oder die Dayline ;). Aber das ist hir nicht das thema ^^

    RENAULT 2.0T
    ___Mégane

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  • Actionoecker
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    • 10. Oktober 2013 um 21:44
    • #33

    Da bin ich zu faul für!
    Dayline? Gibts nen Link?

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  • McClane
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    • 10. Oktober 2013 um 21:45
    • #34

    OT.
    Dayline hatte ich Mégane... TOP!!! (kauf aber über Ebay - sparst grob die Hälfte!

    Die Nebler sind sicher Toll...aber für das Geld würde ich n Obolus drauf legen und zu Hella Dayflex greifen^^

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  • Laguna3GT
    Moderator
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    • 10. Oktober 2013 um 21:59
    • #35

    https://renaultforum.net/www.laguna2.eu…10/index11.html
    So, war aber jetzt der letzte OT hir :)

    RENAULT 2.0T
    ___Mégane

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  • lachjo
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    • 11. Oktober 2013 um 11:17
    • #36

    Es reicht aber nicht aus dass die tfl ein E- Prüfzeichen haben um Sie als Positionslichter zu betreiben.

    Da muss noch ein bestimmter Buchstabe vorhanden sein dass Sie als positionslichter gelten lässt.

    Es ist also nicht so einfach wie ihr es hier beschreibt
    Ich wollte das ganze auch mal bei mir machen , aber hab's sein lassen weil man sogut wie nichti vernünftiges zulässiges im Netz findet.

    Laguna 2 Phase 2 Grandtour 1.9 dci FAP 130 PS Exception

    Alcantra Leder, Sitzheizung, Xenon, Carminat 3 mit 6-fach CD-Wechsler, Einparkhilfe, RDK, Elektr. Parkbremse....... :thumbup:

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  • McClane
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    • 11. Oktober 2013 um 16:58
    • #37

    Das stimmt so leider nicht ganz
    Die ZIFFER nach dem E bezeichnet lediglich das (Europäische) Land wo die Zulassung erteilt wurde. (Ich denke das meintest du)

    "E-Prüfzeichen und ECE-R87 Richtlinie für Tagfahrleuchten

    Tagfahrleuchten gehören zu den genehmigungspflichtigen Bauteilen für Autos und müssen mit einem sogenannten E-Prüfzeichen (auch E-Kennzeichen oder ECE-Prüfzeichen genannt) gekennzeichnet sein. Dieses E-Prüfzeichen und damit die Zulassung erhalten die Tagfahrleuchten nur nach einer erfolgreichen Überprüfung. Veranlaßt wird diese Überpüfung vom Hersteller des Tagfahrlichtes. Die Prüfungskriterien werden bauteilspezifisch von der Economic Commission for Europe (ECE) festgelegt. Für Tagfahrleuchten sind die Prüfungskriterien in der Richtline ECE-R87 beschrieben. Zugelassene Tagfahrleuchten erkennst Du an dem aufgebrachten E-Prüfzeichen. Es muss so auf der Leuchte angebracht sein, dass es auch im eingebauten Zustand gut sichtbar ist. Daher befindet sich das E-Prüfzeichen bei Tagfahrleuchten meistens auf dem Schweinwerferglas. Ist kein E-Prüfzeichen zu sehen, ist das Tagfahrlicht auch nicht zugelassen!

    Ein mit dem E-Prüfzeichen versehenes Bauteil darf in Deutschlang und Österreich ohne einen zusätzlichen Eintrag in die Fahrzeugpapiere verwendet werden. Es ist auch kein TÜV- oder anderes Teilegutachten für den Betrieb erforderlich. Die Anerkennung der E-Prüfzeichens ist für Deutschland in der StVZO verankert."

    Das eigentliche E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dem ein großgeschriebenes "E" mit einer Zahl dahinter steht. Die Zahl ist die Kennung für das Land, in dem die Genehmigung erteilt wurde. Deutschland hat beispielsweise die Länderkennung "1".

    Liste der Länderkennungen:

    1 Deutschland
    2 Frankreich
    3 Italien
    4 Niederlande
    5 Schweden
    6 Belgien
    7 Ungarn
    8 Tschechien
    9 Spanien
    10 Jugoslawien; jetzt Serbien
    11 Großbritannien
    12 Österreich
    13 Luxemburg
    14 Schweiz
    15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)
    16 Norwegen
    17 Finnland
    18 Dänemark
    19 Rumänien
    20 Polen
    21 Portugal
    22 Russische Föderation
    23 Griechenland
    24 Irland
    25 Kroatien
    26 Slowenien
    27 Slowakei
    28 Weißrussland
    29 Estland
    31 Bosnien und Herzegowina
    32 Lettland
    34 Bulgarien
    36 Litauen
    37 Türkei
    39 Aserbaidschan
    40 Mazedonien
    42 Europäische Union
    43 Japan
    45 Australien
    47 Südafrika
    48 Neuseeland
    49 Zypern
    50 Malta
    51 Südkorea
    52 Malaysia
    53 Thailand
    56 Montenegro
    58 Tunesien


    Dieses Hauptzeichen allein reicht jedoch noch nicht aus. Zusätzlich muss auch die sogenannte Typprüfkennzeichnung und eine Typprüfnummer auf dem Tagfahrlicht zu sehen sein. Ein vollständiges E-Prüfzeichen für eine nach der Richtlinie ECE-R87 geprüftes Tagfahrlicht sieht beispielsweise so aus:

    Tagfahrlich R87 E-Prüfzeichen

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  • lachjo
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    • 11. Oktober 2013 um 17:13
    • #38
    Zitat von McClane

    Das stimmt so leider nicht ganz
    Die ZIFFER nach dem E bezeichnet lediglich das (Europäische) Land wo die Zulassung erteilt wurde. (Ich denke das meintest du)

    "E-Prüfzeichen und ECE-R87 Richtlinie für Tagfahrleuchten

    Tagfahrleuchten gehören zu den genehmigungspflichtigen Bauteilen für Autos und müssen mit einem sogenannten E-Prüfzeichen (auch E-Kennzeichen oder ECE-Prüfzeichen genannt) gekennzeichnet sein. Dieses E-Prüfzeichen und damit die Zulassung erhalten die Tagfahrleuchten nur nach einer erfolgreichen Überprüfung. Veranlaßt wird diese Überpüfung vom Hersteller des Tagfahrlichtes. Die Prüfungskriterien werden bauteilspezifisch von der Economic Commission for Europe (ECE) festgelegt. Für Tagfahrleuchten sind die Prüfungskriterien in der Richtline ECE-R87 beschrieben. Zugelassene Tagfahrleuchten erkennst Du an dem aufgebrachten E-Prüfzeichen. Es muss so auf der Leuchte angebracht sein, dass es auch im eingebauten Zustand gut sichtbar ist. Daher befindet sich das E-Prüfzeichen bei Tagfahrleuchten meistens auf dem Schweinwerferglas. Ist kein E-Prüfzeichen zu sehen, ist das Tagfahrlicht auch nicht zugelassen!

    Ein mit dem E-Prüfzeichen versehenes Bauteil darf in Deutschlang und Österreich ohne einen zusätzlichen Eintrag in die Fahrzeugpapiere verwendet werden. Es ist auch kein TÜV- oder anderes Teilegutachten für den Betrieb erforderlich. Die Anerkennung der E-Prüfzeichens ist für Deutschland in der StVZO verankert."

    Das eigentliche E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dem ein großgeschriebenes "E" mit einer Zahl dahinter steht. Die Zahl ist die Kennung für das Land, in dem die Genehmigung erteilt wurde. Deutschland hat beispielsweise die Länderkennung "1".

    Liste der Länderkennungen:

    1 Deutschland
    2 Frankreich
    3 Italien
    4 Niederlande
    5 Schweden
    6 Belgien
    7 Ungarn
    8 Tschechien
    9 Spanien
    10 Jugoslawien; jetzt Serbien
    11 Großbritannien
    12 Österreich
    13 Luxemburg
    14 Schweiz
    15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)
    16 Norwegen
    17 Finnland
    18 Dänemark
    19 Rumänien
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    21 Portugal
    22 Russische Föderation
    23 Griechenland
    24 Irland
    25 Kroatien
    26 Slowenien
    27 Slowakei
    28 Weißrussland
    29 Estland
    31 Bosnien und Herzegowina
    32 Lettland
    34 Bulgarien
    36 Litauen
    37 Türkei
    39 Aserbaidschan
    40 Mazedonien
    42 Europäische Union
    43 Japan
    45 Australien
    47 Südafrika
    48 Neuseeland
    49 Zypern
    50 Malta
    51 Südkorea
    52 Malaysia
    53 Thailand
    56 Montenegro
    58 Tunesien


    Dieses Hauptzeichen allein reicht jedoch noch nicht aus. Zusätzlich muss auch die sogenannte Typprüfkennzeichnung und eine Typprüfnummer auf dem Tagfahrlicht zu sehen sein. Ein vollständiges E-Prüfzeichen für eine nach der Richtlinie ECE-R87 geprüftes Tagfahrlicht sieht beispielsweise so aus:

    Tagfahrlich R87 E-Prüfzeichen

    Alles anzeigen

    Dem wiederspreche ich auch nicht.
    Ich sprach von positionsleuchten, also leuchten die gedimmt bei abblendlicht mit leuchten dürfen. Und tagfahrleuchten dürfen nur als tagfahrlichter also ohne abblendlicht leuchten. Dafür brauchen Sie nur die oben genannten Zeichen und die richtige Anbringung( also Abstand zwischen beiden und zum Biden usw)

    Die tfl dürfen aber nicht als positionslichter benutz werden wenn Sie nicht auch als solche gekennzeichnet sind.
    Mir fällt das Zeichen gerade nicht ein.
    Kann man beim TÜV nachlesen.

    Laguna 2 Phase 2 Grandtour 1.9 dci FAP 130 PS Exception

    Alcantra Leder, Sitzheizung, Xenon, Carminat 3 mit 6-fach CD-Wechsler, Einparkhilfe, RDK, Elektr. Parkbremse....... :thumbup:

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  • McClane
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    • 11. Oktober 2013 um 17:20
    • #39

    Sorry, missverstanden.
    Aber das TFL nur ohne Abblendlicht leuchten dürfen stimmt so nicht, denn

    "Tagfahrlicht mit Zulassung als Positionslicht / ECE-R7 Richtlinie

    Es gibt Tagfahrleuchten mit einer Doppelfunktion. Sie können als Tagfahrlicht und als Positionslicht betrieben werden. Wo liegt der Vorteil dieser Kombi-Tagfahrleuchten? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass reines Tagfahrlicht niemals zusammen mit dem normalen Licht (Abblend- oder Fernlicht) eingeschaltet sein darf. Deshalb wird das Tagfahrlicht auch automatisch abgeschaltet, wenn das normale Licht eingeschaltet wird. Beide Lichter zusammen könnten andere Verkehrsteilnehmer blenden.

    Wenn jedoch die Lichtstärke der Tagfahrlichter mit dem Einschalten des normalen Lichtes automatisch auf Positionslicht-Niveau heruntergedimmt wird, können diese Tagfahrleuchten eine zusätzliche Zulassung als Positionslicht erhalten. Positionslicht darf zusammen mit dem normalen Licht brennen. In der Dämmerung oder bei Dunkelheit hat das eine gewisse optische Wirkung.

    Zu beachten ist noch, dass insgesamt nur zwei Positionsleuchten in der Fahrzeugfront betrieben werden dürfen. Sollten also noch andere Positionsleuchten am Fahrzeug vorhanden sein, müssen diese deaktiviert werden.

    Die Zulassung einer Tagfahrleuchte als Positionslicht erkennst Du an einem zusätzlichen "A" im E-Prüfzeichen. Das komplette E-Prüfzeichen einer Tagfahrleuchte mit Positionslichtzulassung könnte so aussehen:
    A RL E1 00 1234

    (Hättest aber nicht alles zitieren müssen;))

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  • lachjo
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    • 11. Oktober 2013 um 17:41
    • #40

    Aber genau das ist doch das was ich meine.
    Sie sind dann eben Positionslichter :dash:

    Deswegen sagte ich dass die tfl Dinger von denen die ganze zeit die Rede war nicht einfach mit abblendlicht leuchten dürfen, egal ob 100% oder gedimmt.
    erst wenn Sie mit dem A gekennzeichnet sind dürfen Sie das.

    Also dürfen tfl lichter mit e prufzeichen und R87 Zulassung NICHT bei abblendlicht leuchten.
    Ohne kein Problem bei 100% Kraft.
    Mit abblendlicht erst mit entsprechender Zulassung "A" und Relais dass Sie auf 50% dimmt.

    Aber an sich verstehen wir uns :thumbup:

    Laguna 2 Phase 2 Grandtour 1.9 dci FAP 130 PS Exception

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