Gibt aber auch Tfl zu kaufen (meistens die günstigen Varianten) die einfach vorraussetzen das man diese Module dazukauft :)........kenn ich zumindest auch schon den ein oder anderen der dies tun musste. Und die Module kosten ja nun dann auch ne die welt mit ihren 13 euro etc
TFL anschliessen?
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- Laguna 2
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Actionoecker -
10. Oktober 2013 um 20:32 -
Geschlossen
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Für was könnte ich die Dinger denn gebaruchen? Dürfen die dauerhaft leuchten?
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Stimmt, solche Sets gibt es auch.
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@ Silver
Stimmt! Anfangs gabs das oft...@ Actionoecker
zusätzliches Standlicht.
Und was ist denn nu mit der Anschlußanleitung und/oder nem Link zu den Teilen?
So kann man Dir am besten helfen^^ -
Hab ich von nen Kumpel bekommen. Er sagte er braucht sie nicht. Warum wohl..... Darf man die als zusätzliches Standlicht einfach so anbauen? Also mit den Standlicht zusammen schalten?
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Ich glaube als Stand oder Positionslicht. Dann musst du aber deine Standlichtbirnen ausbauen. Glaube es mal so gelesen zu haben. Kannst ja mal einen Link zu den Lampen mit anhängen.
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Ach hast von nem Kumpel. Zu spät gesehen. Na der ist sein Fehlkauf los.
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Hab ja keinen.
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Na dann besorge dir doch dieses Modul. Hoffe die sind von der Helligkeit als TFL´s zu gebrauchen.
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Ich auch. Besser ich hole mir gleich welche mit Modul!
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NA dann guck mal hier. Einbau 2 in 1 Tagfahrlicht / Nebelscheinwerferset
Sieht doch auch viel besser aus. Gibt es auch für Phase 1.Gruß
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Oder die Dayline ;). Aber das ist hir nicht das thema
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Da bin ich zu faul für!
Dayline? Gibts nen Link? -
OT.
Dayline hatte ich Mégane... TOP!!! (kauf aber über Ebay - sparst grob die Hälfte!Die Nebler sind sicher Toll...aber für das Geld würde ich n Obolus drauf legen und zu Hella Dayflex greifen^^
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https://renaultforum.net/www.laguna2.eu…10/index11.html
So, war aber jetzt der letzte OT hir -
Es reicht aber nicht aus dass die tfl ein E- Prüfzeichen haben um Sie als Positionslichter zu betreiben.
Da muss noch ein bestimmter Buchstabe vorhanden sein dass Sie als positionslichter gelten lässt.
Es ist also nicht so einfach wie ihr es hier beschreibt
Ich wollte das ganze auch mal bei mir machen , aber hab's sein lassen weil man sogut wie nichti vernünftiges zulässiges im Netz findet. -
Das stimmt so leider nicht ganz
Die ZIFFER nach dem E bezeichnet lediglich das (Europäische) Land wo die Zulassung erteilt wurde. (Ich denke das meintest du)"E-Prüfzeichen und ECE-R87 Richtlinie für Tagfahrleuchten
Tagfahrleuchten gehören zu den genehmigungspflichtigen Bauteilen für Autos und müssen mit einem sogenannten E-Prüfzeichen (auch E-Kennzeichen oder ECE-Prüfzeichen genannt) gekennzeichnet sein. Dieses E-Prüfzeichen und damit die Zulassung erhalten die Tagfahrleuchten nur nach einer erfolgreichen Überprüfung. Veranlaßt wird diese Überpüfung vom Hersteller des Tagfahrlichtes. Die Prüfungskriterien werden bauteilspezifisch von der Economic Commission for Europe (ECE) festgelegt. Für Tagfahrleuchten sind die Prüfungskriterien in der Richtline ECE-R87 beschrieben. Zugelassene Tagfahrleuchten erkennst Du an dem aufgebrachten E-Prüfzeichen. Es muss so auf der Leuchte angebracht sein, dass es auch im eingebauten Zustand gut sichtbar ist. Daher befindet sich das E-Prüfzeichen bei Tagfahrleuchten meistens auf dem Schweinwerferglas. Ist kein E-Prüfzeichen zu sehen, ist das Tagfahrlicht auch nicht zugelassen!
Ein mit dem E-Prüfzeichen versehenes Bauteil darf in Deutschlang und Österreich ohne einen zusätzlichen Eintrag in die Fahrzeugpapiere verwendet werden. Es ist auch kein TÜV- oder anderes Teilegutachten für den Betrieb erforderlich. Die Anerkennung der E-Prüfzeichens ist für Deutschland in der StVZO verankert."
Das eigentliche E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dem ein großgeschriebenes "E" mit einer Zahl dahinter steht. Die Zahl ist die Kennung für das Land, in dem die Genehmigung erteilt wurde. Deutschland hat beispielsweise die Länderkennung "1".
Liste der Länderkennungen:
1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 Jugoslawien; jetzt Serbien
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
34 Bulgarien
36 Litauen
37 Türkei
39 Aserbaidschan
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 Japan
45 Australien
47 Südafrika
48 Neuseeland
49 Zypern
50 Malta
51 Südkorea
52 Malaysia
53 Thailand
56 Montenegro
58 TunesienDieses Hauptzeichen allein reicht jedoch noch nicht aus. Zusätzlich muss auch die sogenannte Typprüfkennzeichnung und eine Typprüfnummer auf dem Tagfahrlicht zu sehen sein. Ein vollständiges E-Prüfzeichen für eine nach der Richtlinie ECE-R87 geprüftes Tagfahrlicht sieht beispielsweise so aus:
Tagfahrlich R87 E-Prüfzeichen
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Das stimmt so leider nicht ganz
Die ZIFFER nach dem E bezeichnet lediglich das (Europäische) Land wo die Zulassung erteilt wurde. (Ich denke das meintest du)"E-Prüfzeichen und ECE-R87 Richtlinie für Tagfahrleuchten
Tagfahrleuchten gehören zu den genehmigungspflichtigen Bauteilen für Autos und müssen mit einem sogenannten E-Prüfzeichen (auch E-Kennzeichen oder ECE-Prüfzeichen genannt) gekennzeichnet sein. Dieses E-Prüfzeichen und damit die Zulassung erhalten die Tagfahrleuchten nur nach einer erfolgreichen Überprüfung. Veranlaßt wird diese Überpüfung vom Hersteller des Tagfahrlichtes. Die Prüfungskriterien werden bauteilspezifisch von der Economic Commission for Europe (ECE) festgelegt. Für Tagfahrleuchten sind die Prüfungskriterien in der Richtline ECE-R87 beschrieben. Zugelassene Tagfahrleuchten erkennst Du an dem aufgebrachten E-Prüfzeichen. Es muss so auf der Leuchte angebracht sein, dass es auch im eingebauten Zustand gut sichtbar ist. Daher befindet sich das E-Prüfzeichen bei Tagfahrleuchten meistens auf dem Schweinwerferglas. Ist kein E-Prüfzeichen zu sehen, ist das Tagfahrlicht auch nicht zugelassen!
Ein mit dem E-Prüfzeichen versehenes Bauteil darf in Deutschlang und Österreich ohne einen zusätzlichen Eintrag in die Fahrzeugpapiere verwendet werden. Es ist auch kein TÜV- oder anderes Teilegutachten für den Betrieb erforderlich. Die Anerkennung der E-Prüfzeichens ist für Deutschland in der StVZO verankert."
Das eigentliche E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dem ein großgeschriebenes "E" mit einer Zahl dahinter steht. Die Zahl ist die Kennung für das Land, in dem die Genehmigung erteilt wurde. Deutschland hat beispielsweise die Länderkennung "1".
Liste der Länderkennungen:
1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 Jugoslawien; jetzt Serbien
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
34 Bulgarien
36 Litauen
37 Türkei
39 Aserbaidschan
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 Japan
45 Australien
47 Südafrika
48 Neuseeland
49 Zypern
50 Malta
51 Südkorea
52 Malaysia
53 Thailand
56 Montenegro
58 TunesienDieses Hauptzeichen allein reicht jedoch noch nicht aus. Zusätzlich muss auch die sogenannte Typprüfkennzeichnung und eine Typprüfnummer auf dem Tagfahrlicht zu sehen sein. Ein vollständiges E-Prüfzeichen für eine nach der Richtlinie ECE-R87 geprüftes Tagfahrlicht sieht beispielsweise so aus:
Tagfahrlich R87 E-Prüfzeichen
Dem wiederspreche ich auch nicht.
Ich sprach von positionsleuchten, also leuchten die gedimmt bei abblendlicht mit leuchten dürfen. Und tagfahrleuchten dürfen nur als tagfahrlichter also ohne abblendlicht leuchten. Dafür brauchen Sie nur die oben genannten Zeichen und die richtige Anbringung( also Abstand zwischen beiden und zum Biden usw)Die tfl dürfen aber nicht als positionslichter benutz werden wenn Sie nicht auch als solche gekennzeichnet sind.
Mir fällt das Zeichen gerade nicht ein.
Kann man beim TÜV nachlesen. -
Sorry, missverstanden.
Aber das TFL nur ohne Abblendlicht leuchten dürfen stimmt so nicht, denn"Tagfahrlicht mit Zulassung als Positionslicht / ECE-R7 Richtlinie
Es gibt Tagfahrleuchten mit einer Doppelfunktion. Sie können als Tagfahrlicht und als Positionslicht betrieben werden. Wo liegt der Vorteil dieser Kombi-Tagfahrleuchten? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass reines Tagfahrlicht niemals zusammen mit dem normalen Licht (Abblend- oder Fernlicht) eingeschaltet sein darf. Deshalb wird das Tagfahrlicht auch automatisch abgeschaltet, wenn das normale Licht eingeschaltet wird. Beide Lichter zusammen könnten andere Verkehrsteilnehmer blenden.
Wenn jedoch die Lichtstärke der Tagfahrlichter mit dem Einschalten des normalen Lichtes automatisch auf Positionslicht-Niveau heruntergedimmt wird, können diese Tagfahrleuchten eine zusätzliche Zulassung als Positionslicht erhalten. Positionslicht darf zusammen mit dem normalen Licht brennen. In der Dämmerung oder bei Dunkelheit hat das eine gewisse optische Wirkung.
Zu beachten ist noch, dass insgesamt nur zwei Positionsleuchten in der Fahrzeugfront betrieben werden dürfen. Sollten also noch andere Positionsleuchten am Fahrzeug vorhanden sein, müssen diese deaktiviert werden.
Die Zulassung einer Tagfahrleuchte als Positionslicht erkennst Du an einem zusätzlichen "A" im E-Prüfzeichen. Das komplette E-Prüfzeichen einer Tagfahrleuchte mit Positionslichtzulassung könnte so aussehen:
A RL E1 00 1234(Hättest aber nicht alles zitieren müssen;))
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Aber genau das ist doch das was ich meine.
Sie sind dann eben PositionslichterDeswegen sagte ich dass die tfl Dinger von denen die ganze zeit die Rede war nicht einfach mit abblendlicht leuchten dürfen, egal ob 100% oder gedimmt.
erst wenn Sie mit dem A gekennzeichnet sind dürfen Sie das.Also dürfen tfl lichter mit e prufzeichen und R87 Zulassung NICHT bei abblendlicht leuchten.
Ohne kein Problem bei 100% Kraft.
Mit abblendlicht erst mit entsprechender Zulassung "A" und Relais dass Sie auf 50% dimmt.Aber an sich verstehen wir uns
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