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Autokamera ist das rechtens?

    • Laguna 2
  • Chreeki
  • 3. Mai 2013 um 10:55
  • Geschlossen
  • Chreeki
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    • 3. Mai 2013 um 10:55
    • #1

    Hey!

    Hab von meiner Mom eine DVRCAR24 (Autokamera) geschenk bekommen! Weiß jemand von euch ob das überhaupt erlaubt ist???

    Hab mal ein Foto mit angefügt damit ihr wisst was ich meine :)

    Auf jeden Fall finde ich das eine tolle Sache! Vorallem wenn ich überlege, dass vor ein paar Tagen jemand einfach rüber gezogen ist ohne zu blinken und mir fast die komplette rechte Seite demoliert hätte wenn ich nicht ne Vollbremsung hingelegt hätte.. Netterweise hat mir der Mann dann auch noch den Stinkefinger gezeigt....

    Freue mich auf eure Antworten!

    Bilder

    • 20130503_104559.jpg
      • 118,49 kB
      • 689 × 517

    Laguna II 1.6 16V Expression in Blau (107 PS)

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  • street
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    • 3. Mai 2013 um 11:08
    • #2

    warum sollte es denn verboten sein? ?(
    mir würde jetzt keine rechtliche grundlage einfallen........
    Du willst die Videos ja nicht bei YouTube einstellen, denke ich mal.

    Es gibt Tage....da verliert man......
    und
    es gibt Tage.....da gewinnen die Anderen! :sniper:

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  • Chreeki
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    • 3. Mai 2013 um 11:11
    • #3

    Ne eigentlich nicht ^^
    Wobei die doofheit mancher Autofahrer zu zeigen bestimmt interessant wäre ^^ :D
    Geht mir ja nur darum, das wenn ich mal nen Unfall hab, dass ich beweisen kann werd schuld daran war....

    Laguna II 1.6 16V Expression in Blau (107 PS)

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  • street
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    • 3. Mai 2013 um 11:14
    • #4

    Hmm, ich habe noch nicht nachgesehen, aber mal Doctor Google fragen, vielleicht?

    Es gibt Tage....da verliert man......
    und
    es gibt Tage.....da gewinnen die Anderen! :sniper:

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  • Chreeki
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    • 3. Mai 2013 um 11:20
    • #5

    Bei google habe ich verschiedene Antworten bekommen.... Das ist ja das doofe...

    Laguna II 1.6 16V Expression in Blau (107 PS)

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  • street
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    • 3. Mai 2013 um 11:27
    • #6

    Hmm, das ist dann natürlich doof! :(

    Mal abwarten ob andere hier mehr wissen?? 8o

    Es gibt Tage....da verliert man......
    und
    es gibt Tage.....da gewinnen die Anderen! :sniper:

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  • Veith
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    • 3. Mai 2013 um 11:36
    • #7

    Ich meine gehört zu haben, dass Videos von einer Kamera, wobei der Angeklagte nicht wusste das er geflmt wurde nicht zählen vor Gericht.
    Da das Filmen von anderen Personen, ohne deren Wissen, verboten ist.

    Aber ich kann mich auch irren.

    Ruf doch mal den ADAC an oder schreib denen eine mail wenn du dort im Klub bist. Die haben dort eine Rechtsberatung. Die können dir 100ig sagen wo der Hase lang läuft ;)

    Laguna 2 Limo 1.6 16V BJ 2001 (Erstbesitz) in Andalusia-Rot hat nach 12 Jahren Familienbesitz seinen letzten Frieden bei der Autoverwertung gefunden ;(;(;(;(

    aktuell:

    Mercedes E200 Kombi :thumbup:

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  • derRenè
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    • 3. Mai 2013 um 15:02
    • #8

    Warum soll es nicht rechtens sein? Für den privaten Gebrauch, du zeigst die Aufnahmen ja nicht der Öffentlichkeit. Und ja, sowohl vor Gericht verwertbar wenn alles 100%ig nachvollziehbar ist, sprich dein Gegener genau zu identifizieren ist und das Geschehen nachvollzogen werden kann.
    Ich habe schon lange eine Cam im Auto, es wird ja immer verrückter auf der Strasse.

    MfG.


    Nach Laguna 1 Ph2 u. Laguna 2 Ph1 nun Alfa und Megane 3 TCe


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  • Stefan84
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    • 3. Mai 2013 um 15:05
    • #9

    Das Problem an der Sache ist ja dass die Cam (logischerweise) IMMER laufen muss, und das ist der Knackpunkt.
    Selbst der Polizei wurde es von höchster Stelle verboten, sogenannte "Nummernschild-Scans" durchzuführen, solang kein hinreichender Verdacht besteht.
    Denn dadurch (so die Meinung der Richter) würde jeder erst einmal unter Generalverdacht gestellt. Dabei spielt es auch keine Rolle dass die Bilder/Videos direkt im Anschluss an die Prüfung vernichtet werden.

    Ich selbst würde mir liebend gern auch so eine Cam installieren, aber so lange dass nicht hinreichend geklärt ist lass ich das lieber :(

    Megane 4 GT GT

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  • derRenè
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    • 3. Mai 2013 um 15:15
    • #10

    Dann dürftest du auch keine Fotos oder Videoaufnahmen im Urlaub machen.


    Nach Laguna 1 Ph2 u. Laguna 2 Ph1 nun Alfa und Megane 3 TCe


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  • Geier3
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    • 3. Mai 2013 um 15:22
    • #11
    Zitat von Jon Stazel

    Ich meine gehört zu haben, dass Videos von einer Kamera, wobei der Angeklagte nicht wusste das er geflmt wurde nicht zählen vor Gericht.


    Und genau wegen solch einer Cam stande ich mal vor Gericht. Hab gleich ne gegen anzeige gemacht weil Sie mich unerlaubt gefilmt hat, und zack ich bekam bei der nächsten Verhandlung recht. (Kurz Form)

    Laguna II Bj. 2001 1,9 dCi Initiale.
    Laguna II Bj. 2005 2,2 dCi Initiale Paris.

    Einmal editiert, zuletzt von Geier3 (3. Mai 2013 um 16:55)

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  • Stefan84
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    • 3. Mai 2013 um 15:22
    • #12

    Das ist was anderes, weil:
    im Urlaub nimmst du nicht ununterbrochen auf, dass heisst es lässt sich kein Bewegungsprofil einer bestimmten Person oder Sache erstellen, was hingegen bei einer ständig mitlaufenden Cam im Auto der Fall ist.
    Ich weiss, total bescheuert das ganze, aber grad bei solchen Sachen bin ich extrem vorsichtig, kann dir alles dann angehangen werden (von wegen Datenschutz und so) :pillepalle:

    Am besten wäre es da wirklich entweder einen Anwalt mit Fachgebiet zu fragen oder aber die Rennleitung persönlich.
    In Deutschland ist es leider so dass wegen allem und jedem der Datenschutz rummeckert :( Wenn das anders wäre hätte ich schon lang sowas bei mir im Auto.

    Andererseits heisst es im §23 StVO:

    Zitat

    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein
    technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das
    dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu
    stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von
    Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

    hier wird nicht explizit erwähnt dass auch Kameras unter diese Dinge fallen.

    Megane 4 GT GT

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  • derRenè
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    • 3. Mai 2013 um 15:29
    • #13

    Bisher gibt es in D noch kein Rechtsurteil über diese Sachen. Von daher mache ich mir keinen Kopf.
    Eine Dash Cam zeigt keine "verkehrsüberwachende Maßnahme" an.

    http://www.autokamera.info/artikel/autoka…chtliche-fragen


    Nach Laguna 1 Ph2 u. Laguna 2 Ph1 nun Alfa und Megane 3 TCe


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  • Stefan84
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    • 3. Mai 2013 um 15:40
    • #14

    Aus deinem Link:

    "Dauerhafte Videoüberwachung scheint im öffentlichen Raum ohne Genehmigung und Kennzeichnung nicht gestattet zu sein."
    ;)

    Megane 4 GT GT

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  • derRenè
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    • 3. Mai 2013 um 15:47
    • #15
    Zitat von Stefan84

    Aus deinem Link:

    "Dauerhafte Videoüberwachung scheint im öffentlichen Raum ohne Genehmigung und Kennzeichnung nicht gestattet zu sein."
    ;)

    Eben.


    Nach Laguna 1 Ph2 u. Laguna 2 Ph1 nun Alfa und Megane 3 TCe


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  • Chreeki
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    • 3. Mai 2013 um 20:57
    • #16

    Also ich hab mir heute auch mehrere Sachen dazu im internet durch gelesen und überwiegend stand da auch aus Erfahrungsberichten das es bei dem Richter lioegt ob er das zulässt oder nicht! Aber mal im Ernst als BEISPIEL
    Ich fahre mit meinem Auto vor mir passiert ein unfall wo ein mensch umgefahren wird und man sieht wer es war und der begeht Fahrerflucht, niemand hat sich das kennzeichen gemerkt, meint ihr irgendein Richter würde es zulassen das der Täter nicht gefasst wird weil es die Privatsphäre verletzt??? Ausserdem ich filme ja nicht nur ein Auto mit der Cam ich filme damit ja auch andere die daneben fahren oder Menschen! Und wenn ich im urlaub filme und ein Auto vorbei fährt und das kennzeichen ist drauf ist das ja auch net verboten!
    Wenn es danach geht müsste man ja ständig leute verklagen, weil die einen Filmen oder ein Foto machen!!!!

    Laguna II 1.6 16V Expression in Blau (107 PS)

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  • andi86
    Der Mod from Hell
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    • 3. Mai 2013 um 21:18
    • #17

    Der Knackpunkt ist das Persönlichkeitsrecht. Sofern du nur zum Zwecke der Beweissicherung filmst und die Aufnahmen nicht anderweitig verwendest, ist es momentan rechtens.

    Laguna 2.0 Turbo - 230 PS
    Megane 3 RS Phase 3 Cup - 310 PS

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  • Chreeki
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    • 3. Mai 2013 um 21:29
    • #18

    Klar wird nur deswegen gefilmt! und die Kamera überspielt ja auch imemr wieder die gefilmten sachen, wenn der Speicher voll ist!
    Ich hab schon so viele krasse sachen erlebt wo ich beinahe einen unfall wegen der Dummheit anderer gehabt hätte, doch zum Glück bin ich eine BLONDE FRAU die AUTO FAHREN KANN!!!!! Nur weil ich gut reagiert habe, habe ich meinem Laggi schon 3 schäden erspart und mir Knochenbrüche!
    Das krasseste was ich erlebt habe war auf der Autobahn von berlin nach Hamburg (Mein Kumpel ist meinen laggi gefahren, da ich Rücken aua hatte)
    Er ist auf der linken Spur mit 170 sachen gefahren um zu überholen und neben uns war ein VW Van der mit einmal von der mitleren auf unsere Spur gezogen ist ohne zu blinken. Hätte ich nicht aufgeschrien, dann hätte er mit seinem Heck uns an auf höhe meines Seitenspiegels erwischt! und was dann passiert wäre muss ich euch glaube ich nicht sagen....

    Laguna II 1.6 16V Expression in Blau (107 PS)

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  • knicke
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    • 3. Mai 2013 um 22:32
    • #19

    Ist definitiv nicht rechtens zur Verbreitung oder Veröffentlichung, nennt man "Recht auf's eigene Bild". Mal googeln. ;) Polizei darf das auch nicht, nur zu bestimmten Gründen bzw. Anhaltspunkten.

    ++++++++++++++
    ;) MfG ;)

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  • ro4drunn3r
    Fortgeschrittener
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    • 4. Mai 2013 um 08:23
    • #20

    Mach die Kamera einfach rein und gut ist. ^^
    Ich wäre vor ca. 4 Jahren froh darüber gewesen, als mir ein LKW im Winter entgegen kam und sich eine Eisplatte von seinem Anhänger löste die mir direkt auf die Motorhaube gefallen ist. Resultat war ein kaputter Scheinwerfer und eine verbeulte Motorhaube. Da ich das Kennzeichen nicht sehen konnte, bzw. auch nicht wenden konnte um den LKW zu verfolgen, blieb ich auf dem Schaden selber sitzen! Daher habe ich mir auch schon oft überlegt so eine Kamera zu installieren. Leider sind mir die meisten Kameras zu groß, oder haben eben eine schlechte Bildqualität.

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