Frage zum sicheren "verstauen " eines Hundes im Kofferraum
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renault2011 -
21. Februar 2014 um 20:30 -
Geschlossen
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Wenn Wachtmeister Tippel vonne Ecke wirklich was in der Hand gehabt hätte wäre aber nicht nur ne mündliche Verwarnung draus geworden.
Schonmal drüber nachgedacht.
Und wenn schon mit Karabiner und Lein Festmachen bitte mit Geschirr und nicht mit Halsband. -
Das ist ja wohl klar!
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Wenn Wachtmeister Tippel vonne Ecke wirklich was in der Hand gehabt hätte wäre aber nicht nur ne mündliche Verwarnung draus geworden.
Schonmal drüber nachgedacht.So'n Quatsch. Mündliche Verwarnungen werden bei Pillepalle-Beträgen ausgesprochen und der Cop freundlich und nett ist.
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Du kannst auch nur 'ne Verwarnung bekommen, wenn du ohne Gurt oder mit Handy am Ohr rausgezogen wirst. Dazu muss derjenige allerdings schon einen sehr guten Tag haben.
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hust... da ich einige polizisten als freunde habe und jahrelang an deren seite mitgearbeitet habe kann ich euch sagen das bei ordnungswidrigkeiten der polizist entscheiden kann und er hat einen spielraum.. währe in dem fall so... bei einer straftat muß der polizist es von amtswegen verfolgen und anzeigen da er in einer garantstellung ist. entscheidend ist bei einer ordnungswidrigkeit ob man einsichtig ist und besserung gelobt oder als schlaubi alles besser weiss und nichts kapiert... deswegen gibts oft auch unterschiedliche verfahrensweisen...
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Wie ich auch schon sagte, dass es eh nicht's bringt mit denen umher zu diskutieren....
Ich hatte es zur Kenntnis genommen, und nun fährt der Hund doppelt gesichert mit.
Kann also niemand mehr meckern -
Gut so!
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Genau
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk
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