Der Händler kann drauf schreiben was er will. Solange der Wagen nicht im Kundenauftrag war und der Verkäufer laut Vertrag der "Kunde" war, MUSS er dir die gesetzliche Gewährleistung geben! Zur Not mit Rechtsanwalt durchsetzen - aus der Gewährleistung kommt er nicht raus.
Kollege hatte auch so einen Verkäufer, laut Vertrag "Keine Garantie wegen hoher Kilometer" - Nach Anwalt hin und her, musst der Verkäufer den defekten Lüfter und einen kaputten E-Spiegel ersetzen - auf seine Kosten!
Probleme mit den Türen...
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- Laguna 2
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renault2011 -
14. April 2014 um 11:04 -
Geschlossen
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Also muss auf dem Vertrag unter "Verkäufer" der Name des Autohändlers stehen?
Wenn ja, bin ich mir gerade nicht sicher ob das so ist (hab den Kaufvertrag gerade nicht zur Hand). Aber im jedenfall hat der mit seinem Namen unterschrieben....und zuvor fragte er mich ob eine Quittung ausreichend wäre oder er mir extra ein Kaufvertrag ausstellen soll....bestand auf letzteres.
Evtl. kann ja Stefan84 auch was dazu sagen, der war dabei. -
Dazu müsste ich den Kaufvertrag nochmal sehen...
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Komm gerade mit dem Bild einfügen nicht klar
Evtl. kann mir mal jemand sagen ob man den Kaufvertrag sehen kann?
Mach das hier alles per Handy, ist alles etwas doof:( -
Ja, man kann ihn sehen.
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Danke
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