Okii für wie lange dan

Wen kinder Spieln ! Und autos parken !
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suppi -
20. Januar 2013 um 10:53 -
Geschlossen
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Ähmm, das Gespräch ins Endlos Thread verlegen?
Danke
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Vielleicht habe ich jetzt irgendwas Überlesen
aber wisst ihr das zumindestens in Deutschland Kinder unter 7 Jahre inkl der Eltern nicht in regress genommen werden dürfen sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Das heißt im Umkehrschluss wenn dir ein Kleinkind den Lack zerkratzt beim Spielen, wird dir die deutsche Rechtsprechung sagen.... selbst schuld
den Schaden darf man(n) dann selbst bezahlen.
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Vielleicht habe ich jetzt irgendwas Überlesen
aber wisst ihr das zumindestens in Deutschland Kinder unter 7 Jahre inkl der Eltern nicht in regress genommen werden dürfen sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Das heißt im Umkehrschluss wenn dir ein Kleinkind den Lack zerkratzt beim Spielen, wird dir die deutsche Rechtsprechung sagen.... selbst schuld
den Schaden darf man(n) dann selbst bezahlen.
Das hat einer seits vor und nachteile, wen jetzt Person X meint er müsse nicht so sehr auf sein klein Bengel aufpassen und er dan ein fremdes Auto beschädigt, und sich aber dan nachhinein herausstellt das Person X seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat! Na dan ist doch Person X fein raus. Aber Ärgerlich für den besitzer des Autos.
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Das ist ja das Problem
und auch deine Haftpflicht wird dir dann sagen ... und sind Sie als Eltern ihre Aufsichtspflicht nachgekommen ??
Ja ... Gut .... dann brauchen wir nicht zahlen
Und der Geschädigte hat dann die Riesengroße Ars....Karte Gezogen
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Da ja aber die Kinners net unter Aufsicht standen, iss die Aufsichtspflicht ja schon vernachlässigt. Außerdem würd ich da streiten, da laut BGB Schadensersatz besteht:"Wer jemand andern einen Schaden zufügt, muss den ersetzen." Gilt leider nicht für Hartz IV, da angeblich nix zu holen.
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@ Knicke
diese Konstillation mit dem Schaden... hatten die doch aucherst bei einer der letzen Sendungen vom Automagazin auf VOX
dort ist auch ein Junge mit seinem Fahrrad an einer Türe vorbeigeratscht..... und der Geschädigte klagte und verlor... da wie erwähnt... Die Aufsichtspflicht nicht grob verletzt wurdeUnd das ist halt das dillermer an der Sache ....
Man(n) Frau muss nicht direkt dabei sein als Eltern wenn die Kids auf dem Hof/ vor der Haustüre spielen ... so die Begründung.
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Hmm, hab ich nicht gesehen. Iss ja dann ne große Schweinerei!
Aber zum Anwalt würd ich trotzdem, da das meist Entscheidungen eines Landgerichts sind, die gelten dann nicht direkt im eigenen Land. Kommt natürlich auf den Streitwert drauf an.
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Da ja aber die Kinners net unter Aufsicht standen, iss die Aufsichtspflicht ja schon vernachlässigt. Außerdem würd ich da streiten, da laut BGB Schadensersatz besteht:"Wer jemand andern einen Schaden zufügt, muss den ersetzen." Gilt leider nicht für Hartz IV, da angeblich nix zu holen.
Nein.
Kinder dürfen in Ihrem Spiel nicht beeinträchtigt werden und auch Freiräume haben. Also ist es keine Aufsichtsverletzung wenn ein kind eigenständig spielt auch wenn es dabei Sachen beschädigt.
Wir haben das Thema gerade durchexerziert.
Am Ende hat die Haftpflichtversicherung der Eltern bezahlt da diese eine "Gute Nachbarschaftsklausel" im Vertrag hat, die eben
auch ohne Anspruck Schäden von nicht regresspflichtigen Kindern reguliert.Ansonsten hätte das keiner gezahlt !!
( Motorhaube mit einem Stein bearbeitet und nun befindet sich ein Herz im Klarlack )
Da braucht man auch nicht mit Land / Amts oder Bundesgericht kommen. Das wursche schon 1000x geklärt. Kleinkinder sind nicht haftbar
und Aufsichtspflichtverletzung ist kaum nachweisbarHier mal nen bissel:
Zitat
Bezüglich der Pflicht zur Kontrolle durch die Eltern bestehen folgende Grundsätze (BGH 24.03.2009 - VI ZR 51/08):Normal entwickelte Kinder im Alter von fast 5 1/2 Jahren können eine gewisse Zeit ohne unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit und Aufsicht gelassen werden. Daher gesteht die Rechtsprechung Kindern ab einem Alter von vier Jahren einen Freiraum zu, wobei allerdings eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Zeitabständen für erforderlich gehalten wird. Kinder in diesem Alter dürfen ohne ständige Überwachung im Freien, etwa auf einem Spielplatz oder Sportgelände oder in einer verkehrsarmen Straße auf dem Bürgersteig spielen, und müssen dabei nur gelegentlich beobachtet werden. Dabei wird ein Kontrollabstand von 15 bis 30 Minuten als zulässig angesehen, um das Spiel von bisher unauffälligen fünfjährigen Kindern außerhalb der Wohnung bzw. des elterlichen Hauses zu überwachen.
Bei Kindern im Alter von sieben bis acht Jahren ist weder eine Überwachung "auf Schritt und Tritt" noch eine regelmäßige Kontrolle in kurzen, etwa halbstündigen Zeitabständen wie bei kleineren Kindern erforderlich. Grundsätzlich muss Kindern in diesem Alter, wenn sie normal entwickelt sind, das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht in einem räumlichen Bereich gestattet sein, der den Eltern ein sofortiges Eingreifen nicht ermöglicht. Vielmehr muss es bei Kindern dieser Altersstufe, die in der Regel den Schulweg allein zurücklegen, im Allgemeinen genügen, dass die Eltern sich über das Tun und Treiben in großen Zügen einen Überblick verschaffen, sofern nicht konkreter Anlass zu besonderer Aufsicht besteht -
Aber das ist doch Scheiße, wenn die Bockmist bauen, müssten die Eltern ran!!!
Bin eig. sehr kinderfreundlich, aber da hört für mich der Spaß auf. Ich schaff mir wieder nen Kind an, da wüßt ich, wen ich ärgern kann.
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Aber das ist doch Scheiße, wenn die Bockmist bauen, müssten die Eltern ran!!!
Bin eig. sehr kinderfreundlich, aber da hört für mich der Spaß auf. Ich schaff mir wieder nen Kind an, da wüßt ich, wen ich ärgern kann.
Klär das aber erstmal mit deiner Frau ab.... zwecks Nachwuchs....
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Für das is man ja versichert oder ! Hast du haustiere ? Die muss man auch versichern ! Was ist wen dein hund wen beist oder anhüpft und der fällt zu boden ! Ich bin Froh das ich den schadne gezahlt bekomm und das is gut ! sonst müsste ich selber zahln und das wäre net toll !
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Jupp, Hundi iss versichert.
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und so is das bei kinder ! die sind mit den eltern mit versichert bzw bei einer haushaltsverischerung kostet mich halb jahr 30 euro und deckt alles was nötig ist !
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Scheint aber laut meinen Vorrednern hier in Germany anders zu sein. Hast Glück!
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t
Für das is man ja versichert oder ! Hast du haustiere ? Die muss man auch versichern ! Was ist wen dein hund wen beist oder anhüpft und der fällt zu boden ! Ich bin Froh das ich den schadne gezahlt bekomm und das is gut ! sonst müsste ich selber zahln und das wäre net toll !
Es besteht keine pauschale Pflicht den Hund zu Versichern ....kommt auf die Rasse und das Bundesland anDa Länderrecht in Deutschland
Bundesland
Hundehaftpflicht?Baden-Württemberg
Versicherungspflichtig: American
Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier,
Staffordshire-Bullterrier, Tosa-Inu.13 weitere Hunderassen müssen versichert werden, wenn man
nicht gegenüber der Behörde nachweisen kann, dass der Hund ungefährlich
ist.Bayern
Versicherungspflichtig: Pitbull, Bandog, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Tosa-Inu.14 weitere Hunderassen müssen versichert werden, wenn man
nicht gegenüber der Behörde nachweisen kann, dass der Hund ungefährlich
ist.Berlin
Jeder Hundebesitzer muss seinen Hund versichern.Brandenburg
American Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Staffordshire-Bullterrier, Tosa-Inu.13 weitere Hunderassen müssen versichert werden, wenn man
nicht gegenüber der Behörde nachweisen kann, dass der Hund ungefährlich
ist.Bremen
Pitbull-Terrier, Bullterrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier plus KreuzungenHamburg
Jeder Hundebesitzer muss seinen Hund versichern.Hessen
Gelten als vermutlich gefährlich
und müssen versichert werden: Pitbull-Terrier, Stafford-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo
Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler
(alle, die nach dem 31.12.2008 gekauft worden sind)Mecklenburg-Vorpommer
Folgende Hunderassen gelten als
gefährlich: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino,
Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino
Napoletano, Tosa Inu. Die Haltung dieser Rasse ist unter anderem nur
erlaubt, wenn man eine Hundehaftpflicht abgeschlossen hat.Niedersachsen
Jeder Hundebesitzer muss seinen Hund versichern. Und zwar ab dem sechsten Lebensmonat.Nordrhein-Westfalen
Wer einen gefährlichen Hund halten
will, braucht unter anderem den Nachweis einer Hundehaftpflicht. Zu den
als gefährlich geltenden Rassen zählen: Pitbull Terrier, American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.Darüber hinaus muss eine Haftpflicht abgeschlossen werden,
wenn der Hund, der gehalten wird, größer als 40 Zentimeter und schwerer
als 20 Kilogramm ist.Rheinland-Pfalz
Hunde der Rassen American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier
sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen,
gelten als gefährlich. Um sie zu halten, benötigt man unter anderem eine
Haftpflichtversicherung für Hunde.Saarland
Die Haltung von Hunden folgender
Rassen, unterliegt bestimmten Vorschriften, wenn man nicht nachweisen
kann, dass sie ungefährlich sind: American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier. Unter anderem
muss eine Hundeversicherung abgeschlossen werden.Sachsen
Wer einen gefährlichen Hund hält, muss ihn versichern.Hierzu zählen die Rassen American Staffordshire Terrier,
Bullterrier und Pitbull Terrier. Ausnahme: Man kann ihre Gefährlichkeit
wiederlegen.Sachsen-Anhalt
Jeder Hundebesitzer muss spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes sein Tier versichern.Schleswig-Holstein
Versicherungspflichtig sind
Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Sie zählen zu den
gefährlichen Hunden.Thüringen
Hundehalter sind verpflichtet, eine
Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten
Personen- und Sachschäden abzuschließen.Ich glaub nur in der Niedersachsen
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Ich hab meinen Hund auch versichert. Wer weiß schon, welche Hose oder Nase ihm mal gefällt.
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Beim Hund ist es ja auch was anderes.
Wie gesagt beim Kind wird per Gesetz geregelt dass es nicht haftbar ist.
Wenn ein Schaden entsteht bleibt derjenige auf dem Schaden sitzen.Es gibt Haftpflichtversicherungen die soetwas trotzdem regeln ( habe ich ja schon erwähnt ) unter dem Sinne der guten Nachbarschaft. Das müßt ihr dann aber nachfragen und ist eine ExtraLeistung
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naja kinder ab dem 9 lebensjahr sind meiner meinung nach haftbahr aber egal morgen geht er in die werkstatt ! juhuu
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naja kinder ab dem 9 lebensjahr sind meiner meinung nach haftbahr aber egal morgen geht er in die werkstatt ! juhuu
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