Ich bei den Federn 31 oder 32. In Kombination mit den bereits abgenommenen Rädern. Eins der beiden Sachen allein wäre wohl 21 oder so gewesen.

Spurverbreiterung
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- Laguna 2
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Black-Sushi -
20. Dezember 2012 um 19:19 -
Geschlossen
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Ok wo ich einmal bei Tüv war und gefragt habe wegen SPV , meinte der Tüvler halt nur weil es 7,5 zoll Felgen sind und die nicht im Teilegutachten stehen wäre das Sonderabnahme aber naja
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Hier ist das Gutachten für die RC19 7,5x17 für Renault. Der Laguna 2 ist auch drin!
http://www.brock-alloy-wheels.de/Gutachten/RC-D…20W1%2060,1.pdf -
Ne das war bezogen auf die Spurverbreiterung
Felgen ohne Teilegutachten ?Bist du des Wahnsinns :D:P
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Ich hatte nur ein Teilegutachten in dem der Laguna nicht drin stand - ging trotzdem recht easy zum eintragen. Man darf nur nicht zum TÜV, sondern besser zu KÜS oder GTÜ.
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So die sache ist egentlich so Gut wie beschlossen
Jetzt nur noch ein Paar abschließende Fragen.
Meine Planung sieht wie folgt aus.
Vorne 15mm pro Reifen und Hinten 16mm Pro Reifen ( Vorne 1mm weniger weil sonst wird es arg eng)
Jetzt Gibt es die 15mm nur von H&R , aber ich habe die 16mm von Eibach schon hier liegen. Stellt es jetzt ein Problem dar das ich unterschiedliche Hersteller verwende für vorne und Hinten?
Sonst "müsste" ich halt Vorne wie Hinten 16mm verwenden.Dann steht im Gutachten von den H&R Platten nur maximal 7Zoll Felgen, könnte das ein Problem werden ? (http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/22013/5060/01EUTG149.PDF)
Bei EIbach sind sogar 8Zoll Breite Felgen in dem Gutachten enthalten .Und Thema Radschrauben momentan verwende ich M12x1,5 Kegel 60°der länge 28mm, die neuen müssten einfach nur Länger sein Sprich 28mm+15mm = 43mm richtg?
Ok so das waren fragen über fragen, wenn das Thema durch ist gibts auch Bilder versprochen
MfG
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Bei der Sache mit dem Hersteller glaube ich nicht das es da Probleme gibt. Warum auch. Schreibt dir ja keiner vor was du da verbaust. Kannst ja auch frontv und heckschürze unterschiedlicher Hersteller verbauen.
Was die Breite der Felge angeht würde ich mir schon eher ein paar Gedanken machen. Das ist schon komisch. Da würde ich den Prüfer Fragen. Aber im Grunde sollte es ja möglich sein, da die einbach ja fast baugleich sind und mit denen geht es. Kann mir nichts vorstellen weshalb es mit den h&r nicht gehen soll.
Und das mit den schrauben würde ich auch so sehen. Einfach die Länge drauf addieren. Vielleicht würde ich schauen ob es der Platz her gibt und noch etwas Reserve drauf packen, Schaden kann es ja nicht. 15/16 mm mehr Hebel an den schrauben kann denke ich schon bissl was ausmachen. Da wäre es mir persönlich lieber wenn ein paar mehr als die vorgeschriebenen Windungen verschraubt sind. Vorausgesetzt es ist genügend Material da.
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Bei unterschiedlichen Herstellern wird es Probleme geben,
da die Spurverbreiterungen zwar mit unterschiedlichen Breiten vorn
und hinten getestet werden und dementsprechend das Gutachten
erstellt wird. Es gibt aber kein Gutachten oder Freigaben, in welchem
unterschiedliche Hersteller vorn und hinten getestet werden.
Das selbe hatte ich bei meinem 19er und dass ging gründlich in die Hose.
Vielleicht klappt das über Sonderabnahme, aber nicht bei normaler Eintragung.Gruß
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Im Ernst? Warum darf man dann unterschiedliche Reifen fahren? Wieso hinten breitere Felgen als vorn? Das ist Deutschland. Beide Marken haben doch Tests bestanden welche die Festigkeit beweisen. Und pro Achse 2mm Unterschied ist doch am Ende noch besser als wenn ich nur hinten 16mm pro Seite drunter packe. Das würde mich nun wirklich interessieren ob das wirklich so eng gesehen wird. Dürfen denn unterschiedliche breiten an VA und HA verbaut werden? Bsp. VA insg. 10mm, HA 20mm?
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Unterschiedliche Breiten dürfen verbaut werden. Da gibt's keine Probleme,
solang die vom selben Hersteller kommen und entsprechend dem Gutachten sind.
Bei Reifen gibt es eigentlich nur die Auflage, dass auf einer Achse das selbe Fabrikat
mit der selben Dimension sein muss.
Gruß -
Da die Spurverbreiterung keine ABE hat und sich das Teilegutachten nur auf eine Achse bezieht, sehe ich kein Problem vorne H&R und hinten Eibach zu verbauen.
Am besten einfach beim deiner Prüfstelle nachfragen, die sind froh wenn sich die Leute vorher informieren. -
Ist so nicht ganz richtig.
Im Gutachten ist mit aufgeführt, welche Verbreiterung vorne in Verbindung mit hinten
zugelassen ist.
Gruß -
Da die Spurverbreiterung keine ABE hat und sich das Teilegutachten nur auf eine Achse bezieht, sehe ich kein Problem vorne H&R und hinten Eibach zu verbauen.
Am besten einfach beim deiner Prüfstelle nachfragen, die sind froh wenn sich die Leute vorher informieren.Dann muss ich eindeutig die Prüfstelle wechseln...
Ich habe dort mal vor einiger Zeit mal angefragt bzgl. SPV und wurde nur angemotz mehr nicht
Dann rufe ich mal woanders an -
Also hab eben mit meinem Prüfer telefoniert.
Vorne und hinten einen anderen Hersteller ist prinzipiell möglich, allerdings dann nur mit Eintragung nach §21. Das darf nur der TÜV bzw. im Osten die Dekra. Möglich ist es aber!
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Das ist doch mal ein Wort. Danke Andi. Wenn auch für mich praktisch uninteressant, da ich eh nur H&R verbauen könnte. (Obwohl, DTS müsste auch gehen)
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21. Sind das die Sonder bzw einzel-Abnahme oder wieder was anderes?
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Prinzipiell glaub ich dir, jedoch steht hier über aas auch gtü und küs unter den tätigkeitsstätten
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Ich habe jetzt meine Sommerschuhe drauf und finde das noch zu viel Platz ist. Sowohl zur Seite als auch in den radläufen nach oben :-(. Bei der Höhe hoffe ich mal das es sich noch reichlich setzt. Aber in der Breite muss ich mal sehen ob ich da noch etwas mache.
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Hab mal die versprochenen Fotos gemacht.
Hinten wäre noch etwas Platz, vorne definitiv nicht mehr.
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Sieht gut aus
Naja aber wenn ich mir meine Bilder so angucke macht mir das vorne schon ein bisschen Kopfschmerzen
Und danke Andi für die Bilder -
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