Schaut mal hier...
Ein neues EU-Gesetz soll den Austausch von Glühlampen in Scheinwerfern erleichtern. Die Rechtsvorschrift R-48 (Ergänzung 07) sieht vor, daß bei allen ab August 2006 entwickelten Neufahrzeugen, also Modellen mit neuer Typengenehmigung, "Leuchten und Scheinwerfer so eingebaut sein müssen, daß die Lichtquelle anhand der Beschreibung in der Bedienungsanleitung mit Bordwerkzeug ausgetauscht werden kann."
Quelle: AutoBild.de