Hallo, ich besitze seit kurzem einen Renault Master (EZ 3/2010) mit der 2,5 l Dieselmaschine (74 kw). Mangels Wartungsheft weiß ich nicht, ob die Maschine eine Steuerkette oder einen Zahnriemen hat. Weiß jemand von euch hierzu Genaueres? Danke im Voraus! Gruß, Stefan
Zahnriemen oder Steuerkette?
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Dein Renault Master (EZ 03/2010) mit der 2,5 l Dieselmaschine (74 kW / 101 PS, Motorkennung meist G9U-630 oder G9U-650) hat einen Zahnriemen, keine Steuerkette.
🔧 Wichtige Infos zum Zahnriemen bei diesem Motor:
- Wechselintervall laut Renault liegt bei ca. 160.000 km oder 5 Jahre (je nach Einsatzbedingungen auch kürzer empfohlen).
- Beim Wechsel sollte gleichzeitig die Wasserpumpe, Spann- und Umlenkrollen erneuert werden.
- Wenn du das Fahrzeug gebraucht ohne Nachweis übernommen hast, ist es dringend empfehlenswert, den Zahnriemen vorsorglich zu wechseln – ein gerissener Riemen führt bei diesem Motor zu schweren Motorschäden (Ventil- und Kolbenschäden).
👉 Falls du mir die genaue Motorcode-Bezeichnung aus dem Fahrzeugschein (Feld P.5 oder D.2) gibst, kann ich dir die Intervalle und Teile nochmal ganz genau raussuchen.
Gruß Micha
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Herzlichen Dank Micha,
ich habe mich bereits in einige Unterlagen eingearbeitet. Mein Renault hat den Motortyp G9U 650. Im Schein steht bei D.2 lediglich JD. P.5 gibt es im Schein nicht.
Gruß, Stefan
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Sehr gut 👍 – mit der Info „G9U 650“ kann man ganz genau sagen, was Sache ist.
Dein Renault Master II, 2.5 dCi, 74 kW (101 PS), Baujahr 2010, Motortyp G9U 650:
- ✅ Steuerung: Zahnriemen (kein Kette).
- 🔧 Wechselintervall laut Renault:
- alle 160.000 km oder 5 Jahre (je nachdem, was zuerst eintritt).
- Bei intensiver Nutzung (Kurzstrecke, Anhängerbetrieb, viel Stadtverkehr) raten Werkstätten oft zu 120.000 km oder 4 Jahre.
- 🛠️ Empfohlen beim Wechsel:
- Zahnriemensatz (Riemen + Spannrolle + Umlenkrollen)
- Wasserpumpe (wird vom Riemen angetrieben – gleich mitmachen!)
- Keilrippenriemen / Nebenaggregat-Riemen
- Kühlmittel erneuern
👉 Hintergrund: Der G9U ist ein robuster Motor, aber ein Zahnriemenriss führt praktisch immer zu kapitalem Motorschaden (verbogene Ventile, beschädigte Kolben). Ohne Nachweis vom Vorbesitzer ist ein präventiver Wechsel Pflicht, auch wenn er laut Kilometerstand noch „Zeit hätte“.
Gruß Micha
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Super Micha, tausend Dank!!!
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