Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche

Willkommen! Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich.

Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.

Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.

Jetzt anmelden

Hier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.

Neues Benutzerkonto erstellen
  1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Forum
  4. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
  1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Forum
  4. Spenden
  1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Forum
  4. Spenden
  1. Renaultforum.net
  2. Renault Laguna
  3. Renault-Laguna-Optik & Tuning

Rückleuchten Grand Tour

    • Laguna 2
  • street
  • 22. April 2013 um 10:23
  • Geschlossen
  • street
    Schüler
    Beiträge
    140
    • 22. April 2013 um 10:23
    • #1

    Rückleuchten würde sehr fein aussehen......wenn es nicht verboten wäre! :grumble:

    Es gibt Tage....da verliert man......
    und
    es gibt Tage.....da gewinnen die Anderen! :sniper:

    • Zitieren
  • Micha_Bochum
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    179
    • 22. April 2013 um 10:26
    • #2

    Die sind ja mal der Hammer!!!!!! Megageil....... :thumbup::thumbup:

    R.I.P.
    Ewige Ruhe schenke ihm, o Herr!

    • Zitieren
  • MKNB
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    362
    • 22. April 2013 um 10:29
    • #3

    würde ich ja auch sofort nehmen....für lau :D

    *******************************
    Mit freundlichem Gruß


    :dash:


    4. Auto: (2016- .....) Ford Focus MK2 1,8 White Magic
    3. Auto: (2010-2016) Renault Laguna2 Ph1 GT 1,8 Emotion
    2. Auto: (2004-2010) Nissan Primera P11-144 1,8 Sport
    1. Auto: (1997-2004) Renault R19 Phase2 RT 1,8L

    • Zitieren
  • street
    Schüler
    Beiträge
    140
    • 22. April 2013 um 10:44
    • #4

    hab ich mal beim stöbern gefunden.....bin nur verwundert, das die nicht dazu schreiben das es im Öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassen ist diese Rückleuchten so zu fahren! ?(

    Es gibt Tage....da verliert man......
    und
    es gibt Tage.....da gewinnen die Anderen! :sniper:

    • Zitieren
  • MKNB
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    362
    • 22. April 2013 um 10:46
    • #5

    AGBs , Bezahlung und Lieferung:

    Der gekaufte Artikel sollte innerhhalb von 7 Tagen bezahlt werden.
    Meine Kontodaten sind bei E-BAY hinterlegt und können jederzeit nach dem Kauf abgerufen werden.

    ACHTUNG NUR VERSAND! Aus Logistische Gründen ist eine Abholung sowie vorbeibringen nicht möglich!

    Wir müssen darauf hinweisen, dass lasierte Rückleuchten (auch originale mit E-Prüfzeichen) laut §22a Abs.2 der StVZO ohne Eintragung nicht im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sind. Eine Eintragung liegt im Ermessen des Prüfers. Wir empfehlen Lasierte Rückleuchten ohne Eintragung nur für Show-Cars und Tuningzwecken außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs.

    *******************************
    Mit freundlichem Gruß


    :dash:


    4. Auto: (2016- .....) Ford Focus MK2 1,8 White Magic
    3. Auto: (2010-2016) Renault Laguna2 Ph1 GT 1,8 Emotion
    2. Auto: (2004-2010) Nissan Primera P11-144 1,8 Sport
    1. Auto: (1997-2004) Renault R19 Phase2 RT 1,8L

    • Zitieren
  • Micha_Bochum
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    179
    • 22. April 2013 um 10:46
    • #6
    Zitat von street

    hab ich mal beim stöbern gefunden.....bin nur verwundert, das die nicht dazu schreiben das es im Öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassen ist diese Rückleuchten so zu fahren! ?(

    Es steht dort unter:
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
    Wir müssen darauf hinweisen, dass lasierte Rückleuchten (auch originale mit E-Prüfzeichen) laut §22a Abs.2 der StVZO ohne Eintragung nicht im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sind. Eine Eintragung liegt im Ermessen des Prüfers. Wir empfehlen Lasierte Rückleuchten ohne Eintragung nur für Show-Cars und Tuningzwecken außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs.

    R.I.P.
    Ewige Ruhe schenke ihm, o Herr!

    • Zitieren
  • street
    Schüler
    Beiträge
    140
    • 22. April 2013 um 10:48
    • #7

    OK.......war ich wohl blind.......SORRY! :dash:

    Es gibt Tage....da verliert man......
    und
    es gibt Tage.....da gewinnen die Anderen! :sniper:

    • Zitieren
  • Micha_Bochum
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    179
    • 22. April 2013 um 10:49
    • #8
    Zitat von MKNB

    würde ich ja auch sofort nehmen....für lau :D

    Zitat von MKNB

    AGBs , Bezahlung und Lieferung:

    Der gekaufte Artikel sollte innerhhalb von 7 Tagen bezahlt werden.
    Meine Kontodaten sind bei E-BAY hinterlegt und können jederzeit nach dem Kauf abgerufen werden.

    ACHTUNG NUR VERSAND! Aus Logistische Gründen ist eine Abholung sowie vorbeibringen nicht möglich!

    Wir müssen darauf hinweisen, dass lasierte Rückleuchten (auch originale mit E-Prüfzeichen) laut §22a Abs.2 der StVZO ohne Eintragung nicht im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sind. Eine Eintragung liegt im Ermessen des Prüfers. Wir empfehlen Lasierte Rückleuchten ohne Eintragung nur für Show-Cars und Tuningzwecken außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs.

    Da warst du einen Tick schneller.....

    R.I.P.
    Ewige Ruhe schenke ihm, o Herr!

    • Zitieren
  • strolchi90
    Meister
    Reaktionen
    52
    Beiträge
    1.890
    • 22. April 2013 um 12:00
    • #9

    Kommen echt mega geil:).

    hab da auch schonmal drüber nachgedacht, aber ist ja leider verboten. Bzw. nicht ganz so derbe dunkel machen. Wusste gar nicht, dass man so etwas eintragen lassen kann?! Ist mir ja neu!

    Mercedes-Benz CLA 45 AMG Shooting Brake :love:
    nachtschwarz

    Clio 3 Ph.1 RS :love:
    BLEU DE MONACO NACRE met.

    • Zitieren
  • Lagina_1.8
    Profi
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    1.258
    • 22. April 2013 um 12:09
    • #10

    Du kannst alles versuchen einzutragen

    Auch einen konservativen Wurstblinker

    Ob es dann auch eingetragen wird ist eine andere Geschichte

    • Zitieren
  • Stefan84
    Erleuchteter
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    4.684
    • 22. April 2013 um 12:35
    • #11

    Konservativer Wurstblinker :rofl: Werner lässt grüßen.
    Ich denke manches hängt auch stark von der Laune des Prüfers ab.

    Megane 4 GT GT

    • Zitieren
  • Licchen
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    416
    • 22. April 2013 um 14:32
    • #12

    Die Rückleuchten von unserem Laggi sind auch lasiert und wir haben im Januar TÜV bekommen. 8)

    Konservativer Wurstblinker :rofl: :rofl:

    Renault Clio 3 :love:

    • Zitieren
  • street
    Schüler
    Beiträge
    140
    • 22. April 2013 um 14:43
    • #13

    haste die selbst Lasiert??

    Es gibt Tage....da verliert man......
    und
    es gibt Tage.....da gewinnen die Anderen! :sniper:

    • Zitieren
  • Licchen
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    416
    • 22. April 2013 um 14:47
    • #14

    Nein so gekauft.

    Renault Clio 3 :love:

    • Zitieren
  • street
    Schüler
    Beiträge
    140
    • 22. April 2013 um 14:51
    • #15

    und die sind so dunkel wie die bei ebay? und dann TüV.......da haste aber Glück gehabt!

    Es gibt Tage....da verliert man......
    und
    es gibt Tage.....da gewinnen die Anderen! :sniper:

    • Zitieren
  • andi86
    Der Mod from Hell
    Reaktionen
    152
    Beiträge
    3.500
    • 22. April 2013 um 15:50
    • #16

    Selbst lasierte Rückleuchten einfach eintragen lassen = unmöglich.

    Der Prüfer hat nicht so genau hingeschaut = möglich

    Laguna 2.0 Turbo - 230 PS
    Megane 3 RS Phase 3 Cup - 310 PS

    • Zitieren
  • strolchi90
    Meister
    Reaktionen
    52
    Beiträge
    1.890
    • 22. April 2013 um 18:22
    • #17

    Naja bei manchen Autos werden die Rückleuchten ja auch leicht verdunkelt. Zb. beim neuen Laguna 3 ist mir das mal aufgefallen. Der GT hat wesentlich dunklere , als der normale dreier.
    Hätte auch gerne lasierte RL, aber eben der Tüv, bzw. wenn die Polimannzei mal hinter einem fährt und die doch mal bissl Ahnung mitgebracht haben, dann gibts ne Mängelkarte:(
    Aber der Wurstblinker hat schon was, oder Latzkautz:)

    Mercedes-Benz CLA 45 AMG Shooting Brake :love:
    nachtschwarz

    Clio 3 Ph.1 RS :love:
    BLEU DE MONACO NACRE met.

    • Zitieren
  • andi86
    Der Mod from Hell
    Reaktionen
    152
    Beiträge
    3.500
    • 22. April 2013 um 18:27
    • #18

    Der Punkt ist, dass die dunklen Rückleuchten ab Werk so sind und auch in diesem Zustand ihre Betriebserlaubnis bekommen haben. Wenn du nun selbst die Rückleuchten abdunkelst, erlischt deren Betriebserlaubnis. Egal ob du Katzenaugen hinten drauf klebst oder man die Beschriftung noch lesen kann.

    Ebenso verhält es sich übrigens mit LED. Abweichung vom geprüften Originalteil -> Betriebserlaubnis weg!

    Laguna 2.0 Turbo - 230 PS
    Megane 3 RS Phase 3 Cup - 310 PS

    • Zitieren
  • strolchi90
    Meister
    Reaktionen
    52
    Beiträge
    1.890
    • 22. April 2013 um 18:37
    • #19

    Joa, an sich haste Recht, auch was das mit den Leds betrifft.
    Wobei die heute ja auch schon in den neuen Autos verbaut werden als Standlicht, von daher, denke ich mal siehts keiner so eng.
    Ich kann ma noch erinnern, als ich mit 18 mein Auto hatte, da hat die Polizei gern drauf geschaut, weil die angeblich weißen Leds, eigentlich sehr dunkel waren und als Lila durchgegangen sind.
    Aber zurück zum Thema. Ansich ists eben leider verboten, kann man nix machen. Aber was ist denn dann, wenn ich wirklich nen Tüv Prüfer habe, der mir die Dinger abnimmt und sagt okay und mir die einträgt??? Kann dagegen irgend jemand was machen?!

    Mercedes-Benz CLA 45 AMG Shooting Brake :love:
    nachtschwarz

    Clio 3 Ph.1 RS :love:
    BLEU DE MONACO NACRE met.

    • Zitieren
  • andi86
    Der Mod from Hell
    Reaktionen
    152
    Beiträge
    3.500
    • 22. April 2013 um 18:48
    • #20

    Ja kann jemand was gegen machen. Im dümmsten Fall lässt die Polizei dein Auto bei einer Kontrolle direkt abschleppen und schickt dich zum vereidigten Sachverständigen. Der wird dir dann erzählen was deine Einzelabnahme noch Wert ist, nämlich gar nichts. Das wird ein richtig teurer Spass - Abschleppkosten, Gutachter, Strafe, Verfahrenskosten, Anwaltskosten etc. Haben wir hier öfters bei Grosskontrollen zu den bekannten Tuningtreffen.

    Laguna 2.0 Turbo - 230 PS
    Megane 3 RS Phase 3 Cup - 310 PS

    • Zitieren

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Jährlich (2025)

10 %

10% (20,00 von 200 EUR)

Jetzt spenden

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™