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Positionslicht wie bei Audi und co. nachrüsten

    • Laguna 2
  • lachjo
  • 3. März 2013 um 18:09
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  • lachjo
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    • 3. März 2013 um 18:09
    • #1

    Wie die Überschrift schon sagt, möchte ich gerne 2 LED leisten als Positionslicht nachrüsten wie es die neueren Autos haben. Als Ersatz fürs standlicht.
    Ich weiß nur dass sie natürlich e prüfzeichen haben müssen und r7 oder 87 haben müssen damit Sie als Positionslicht durchgehen und auch mit dem abblendlicht leuchten dürfen und auch ohne, wie bei Audi zb.
    Das tfl darf ja nur ohne abblendlicht ansein.

    Was wisst ihr noch so? Regelungen , Gesetze ???
    Müssen Sie wirklich gedimmt werden wenn das abblendlicht an ist?

    Laguna 2 Phase 2 Grandtour 1.9 dci FAP 130 PS Exception

    Alcantra Leder, Sitzheizung, Xenon, Carminat 3 mit 6-fach CD-Wechsler, Einparkhilfe, RDK, Elektr. Parkbremse....... :thumbup:

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    • 3. März 2013 um 19:01
    • #2

    http://www.dekra.de/de/ratgeber-und-broschueren
    weiter unten: Ratgeber Tagfahrleuchten

    ++++++++++++++
    ;) MfG ;)

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    • 3. März 2013 um 19:11
    • #3

    Sorry nicht das was ich will. Habe doch geschrieben dass ich kein tfl möchte sondern Positionslicht das bekanntlich Ersatz fürs standlicht ist und somit auch abends an bleiben darf.

    Laguna 2 Phase 2 Grandtour 1.9 dci FAP 130 PS Exception

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    • 3. März 2013 um 19:13
    • #4

    Das ist in der Lampe so nicht erlaubt. Audi und Co haben ne Sondererlaubnis. Standlicht ist Standlicht und Positionslicht, na du weißt schon. ;)
    Sonst mußt du die nehmen, da ist aber das LED-Band das Standlicht. Hat nix mit Positionslicht zu tun.
    http://www.sw-tuning.de/Front-Rueckleu…-ch::25894.html

    ++++++++++++++
    ;) MfG ;)

    Einmal editiert, zuletzt von knicke (3. März 2013 um 19:19)

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    • 3. März 2013 um 19:31
    • #5

    Doch ist erlaubt. Es geht nur darum dass das Positionslicht irgendwie gedimmt werden muss sobald abends auch die abblendlichter an sind. Dafür gibt es Module.

    Habe an sowas gedacht:

    http://www.amazon.de/Unitec-77081-L…l/dp/B005UO96DS

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    • 3. März 2013 um 19:33
    • #6

    Aber nicht als Standlicht-Ersatz. Nur zusätzlich zu den Standlichtern, da geb ich dir recht.

    ++++++++++++++
    ;) MfG ;)

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    • 3. März 2013 um 19:37
    • #7

    Hmmm... Habe ich so gelesen, dass dafür das standlicht deaktiviert werden muss.

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    • 3. März 2013 um 19:42
    • #8

    Das originale Standlicht muss deaktiviert werden.
    Mit dem Dimmen bezieht sich das nur auf Tagfahrlichter, die bei eingeschaltetem Abblendlicht nur gedimmt weiter betrieben werden dürfen.
    Auf deine Variante trifft das nicht zu.

    Ciao & Gruss

    Marcus ...

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    • 3. März 2013 um 19:47
    • #9

    Weiter so :thumbup:
    Bräuchte nämlich sämtliche Infos.
    Was haltet ihr eig davon, habe ja Xenon dazu würde es denke ich schon passen.
    Möchte 50 cm lange nehmen die dann zwischen abblendlicht ubd Blinker nach oben gehen, also ungefähr so

    \_____======_____/


    In der mitte die = sollen der Grill sein :)

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    • 3. März 2013 um 19:48
    • #10

    Ja, steht da geschrieben. Geh ich aber nicht mit. Wenn die so angeschlossen werden und die Standlichter deaktiviert, sind das dann deine Standlichter.Ich würd mal bei der Dekra oder TÜV anfragen. Bei den Nebelscheinwerfern ist das auch so, da gibt es Module, dass man die z.B. als TFL schalten kann. Laut Dekra aber net rechtens, weil Nebelscheinwerfer gleich Nebelscheinwerfer und TFL...
    Übrigens kann man TFL als Positionslicht verwenden, da leuchtet das Standlicht aber trotzdem.

    ++++++++++++++
    ;) MfG ;)

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    • 3. März 2013 um 22:19
    • #11

    aber genau das ist doch der sinn der sache. Das Positionslicht ist ja ein anderer Begriff für Standlicht, bei Autos zumindest. Deswegen leuchten sie anstelle des Standlichts, was deshalb deaaktiviert werden muss. Bei den Audis leuchtet denke ich mal auch nur das Abblendlicht und diese Leds und nicht zusätzlich noch ein Standlicht. Die haben sogar wahrscheinlich gar keins dann drin.

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    • 4. März 2013 um 08:26
    • #12

    jetzt muss ich mal blöd fragen, warum holst du dir nicht die dayline scheinwerfer? da ist der led streifen schon drin und wenn dir das standlicht nicht gefällt (diese einzelne birne) dann gabs auch schon welche die einfach keine lampe reingemacht haben oder das anders ausgeschaltet haben.

    der led streifen ist die ganze zeit an. und dimmt sich auch nicht ab wenn du das richtige licht anmachst

    quelle: yatego.


    http://www.google.de/imgres?hl=de&c…29,r:0,s:0,i:80

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    • 4. März 2013 um 09:54
    • #13

    Ich werde natürlich dann auch einfach die birne rausnehmen, ist ja am einfachsten.
    Es geht auch nicht darum dass es mir nicht gefällt sondern darum dass wenn so eine Positionslicht leiste aus LEDs installiert wird dafür das standlicht ausgeschaltet werden muss. Damit es kein Doppel gemoppel ist.

    Die dayline sind mir zu teuer übrigens :D

    So kostet michs 50 Euro

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    • 4. März 2013 um 10:01
    • #14

    also ich will nicht pingelig sein aber so wie du das oben gezeichnet hast ist es in dem fall gar nicht möglich. leds über den scheinwerfer kleben oder in den scheinwerfer einbauen ist ja bekanntlich verboten und das öffnen vom scheinwerfer und das rumpfuschen dort dirn führt sogar zur stilllegung wenns ganz blöd kommt

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    • 4. März 2013 um 10:05
    • #15

    Echt???
    Das ist mir jz neu. Vorallem heißt es doch auch mit e prüfzeichen und mit r7 Zulassung. Und wo sollen die leisten sonst ran wenn nicht in den Scheinwerfern.oder davor was ich aber nicht möchte.

    Kannst du mir mal nen Link schicken wo das steht, denn dann lasse ichs halt

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    • 4. März 2013 um 10:22
    • #16

    es ist allgemein bekannt das scheinwerfer nicht geöffnet werden dürfen. wobei es dafür keine richtige regelung gibt. aber wenn du den guten tüv mensch fragst dann sagt der dir das auch. das hängt mit der bauartgenehmigung/bauartänderung zusammen. du dürftest theoretisch deine chromverzierungen lackieren aber nichts zusätzlich einbauen.

    und wenn du das tust dann brauchst du ein neues lichttechnisches gutachten

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    Einmal editiert, zuletzt von Zwergnase85 (4. März 2013 um 10:28)

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    • 4. März 2013 um 10:27
    • #17

    Ja Tüv oder dekra wird sowieso meine nächste Anlaufstelle sein da die Aussagen hier mich zwar weiter gebracht haben aber sehr unterschiedlich sind ;)

    Ich hoffe das ganze sieht dann auch gut aus :)

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    • 4. März 2013 um 10:44
    • #18

    Ein Bauteil wie hier also der Scheinwerfer hat eine Bauartgenehmigung und die erlischt bei Veränderungen.
    Diese Leisten darfst so nur ausserhalb verwenden.

    Ciao & Gruss

    Marcus ...

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    • 4. März 2013 um 20:22
    • #19

    Positionslicht ist kein Stand-bzw. Parklicht. Positionslichter bzw. Markierungsleuchten dienen dazu, den äußeren Umriss eines Fahrzeugs kenntlich zu machen und Standlicht oder Parklicht dient dazu, ein abgestelltes Fahrzeug kenntlich zu machen. Aber will mich net streiten, mach wie du denkst. ;)

    ++++++++++++++
    ;) MfG ;)

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  • lachjo
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    • 4. März 2013 um 21:33
    • #20

    ja schon richtig, das gibt es eig für flugzeuge und boote.
    ABER beim Auto heißt es dann Positionslicht wenn es auch mit dem Abblendlicht mitleuchten darf. Dafür muss das Standlicht aber deaktiviert werden, da das Positionslicht dieses ersetzt. Also kann man sagen, Positionslicht = Standlicht . So steht es auch sehr oft im Netz :) Aber wie du schon sagtest egal

    Und wenn man die Scheinwerfer nicht öffnen darf, dann lass ichs, weil außen kleben möchte ich es nicht. das sieht doof aus.
    Verstehe dann aber iwie nicht warum andere sich Xenon einbauen können. Müsste doch auch verboten sein, da man da ja auch die Scheinwerfer ändert?
    Ich würde ja so mit den Led Leisten nicht mal was ändern sondern nur dazupacken... Frage einfach mal beim TÜV nach

    Laguna 2 Phase 2 Grandtour 1.9 dci FAP 130 PS Exception

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