Die Spinnen, die Römer ....oder der neuste Wahnsinn aus Berlin:Wer sein Autoradio leiser drehen will, muss künftig anhalten

  • Hallo Michael,


    was ist daran falsch?


    Wer länger als eine Sekunde auf ein Gerät schaut, legt - je nach Geschwindigkeit - eine ordentliche Strecke im Blindflug zurück.


    Ich finde das absolut ok!


    Zumal:
    1.) Viele moderne PKW haben eine Satelittenbedienung am Lenkrad und
    2.) Wie oft schraubt man am Radio rum?
    Ich habe meine Lautstärke geschwindigkeitsabhängig eingestellt und meinen Lieblingssender drin. Also muss ich nur kurz den Sendersuchlauf anstupsen wenn ich das Sendegebiet verlasse.
    Und wer im eigenen Auto unterwegs ist sollte die paar Knöpfe auch ohne Lenkradbedienung fast blind also sicherlich unter 1 Sekunde finden.


    Kurzum: Es gibt weitaus unsinnigere Rechtssprechungen.


    Außerdem: Wer soll es denn kontrollieren? Klappt ja noch nicht mal bei Handys...

    Freundliche Grüße aus Bad Tölz

    Norbert Koch


    Renault Laguna 3 dci 150 GT

  • Moin Norbert,
    lies das doch mal genau durch....
    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird und entweder
    in Verbindung mit
    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    b:
    zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet.


    Und dann denk mal an deinen Tacho, die Uhr den BC, (Navi fällt auch flach), und und.....


    Und dann kommst du noch bei der Rennleitung noch an so einen Schimanski-Nachfolger :D


    Gruß
    Michael

    Renaultfahrer von: R 5,9,11,18,19,25,Safrane, Megane und Laguna :evil:

  • Wenn man jeden "Scheiß" ernst nimmt, landet man schnell in der "Geschlossenen". Wink_Smiley

    Laguna II Ph1 Limo 1.8L/16V (120PS) EZ 06/2003 (Schalter) Klimaautomatik, Sitzheizung, Sonnenrollos Unhappy_Smiley Motorsteuergerät defekt, wirtschaftlicher Totalschaden, musste mich leider von Ihm trennen Unhappy_Smiley
    Smile_Smiley Jetzt Megane 4 Grandtour TCe 130 INTENS in Titanium-Grau Metallic Smile_Smiley

  • Hallo Michael,


    es geht um den sinn- und bestimmungsgemäßen Gebrauch!


    Ok ist - auch wenn das durchgesetzt wird - weiterhin der kurze Blick auf's Navi (unter 1 Sekunde sollte auch da reichen); wer mobile Navis nutzt (ich habe dafür eine App auf dem Smartphone) braucht dafür ne Halterung.
    Ich habe eine für 8,- €, die man in die Lüftungsgitter klemmt = alles im Blick bei der Fahrt) und sicherlich auch der Blick auf die Amaturen (die würde ich jetzt eh nicht als Unterhaltungselektronik einstufen :) ).


    Nicht ok wird es sein auf dem Handy oder Tablett eine Adresse ins Navi einzugebrn während man fährt - es sei denn, man nutzt die Sprachsteuerung.
    Und das finde ich auch angemessen! Es gibt auch ohne diese Ablenkungen genügend unaufmerksame Verkehrsteilnehmer. Und wenn es zu viele Vollpfosten gibt, die das nicht von alleine raffen, muss man halt regulierend eingreifen...


    Also ich erkenne beim besten Willen nichts Falsches an der Gesetzesvorlage!

    Freundliche Grüße aus Bad Tölz

    Norbert Koch


    Renault Laguna 3 dci 150 GT

  • Wenn man jeden "Scheiß" ernst nimmt, landet man schnell in der "Geschlossenen". Wink_Smiley

    Lieber Obelix,
    Ich bin halt interessiert an Dingen die für mich zu einer Einschränkung führen können.


    ich denke der Hintergrund ist das die Behörden in der Vergangenheit halt öfter mal NICHT den erforderlichen Nachweis eine OWI erbringen konnten.....
    Wenn jemand ein I-POd benutzt hatte ging es nicht, ein Mobilteil ist kein Handy und wurde auch abgebügelt.....und für denjenigen der im Auto über FSE weiter gesprochen hat und sein Handy hielt gab es auch nichts...den die Vorschrift besagt "halten muss".
    ( musste er ja nicht, wollte aber :D )


    Jetzt wird so ein Gummi-Paragraph geschaffen, und die Gerichte werden mit Sicherheit beschäftigt.


    Gruß
    Michael


    P:S
    Der Lawblog ist eine recht Quallifitierte Quelle wenn man sich über Änder und Neuerungen im Recht informieren möchte

    Renaultfahrer von: R 5,9,11,18,19,25,Safrane, Megane und Laguna :evil:

  • Hallo Divorcedaddy,
    eigentlich soll man nichts tun, was die Aufmerksamkeit des Fahrers vom Straßenverkehr ablenkt. Also nicht : essen, trinken, rauchen, mit Beifahrer reden, Handy benutzen ( auch nicht mit Freisprecheinrichtung), Musik hören, Navi benutzen, usw., usw............eigentlich ! Welch langweilige Fahrerei !
    Lass dich nicht erwischen und alles ist gut, Wink_SmileyWink_SmileyWink_Smiley

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  • Basti

    Hat das Thema geschlossen.

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