Fahrverbot

  • Hab da mal eine frage, hatte ein Monatiges Fahrverbot was am Freitag abgelaufen ist. Nun meine frage kann ich eigentlich wieder fahren? Mein Führerschein ist immer noch auf der Polizeiwache und ich bin leider nicht in Berlin. Ich ereiche der Zeit auch nicht mein Anwalt um in diese Frage zu stellen, den jeder erzählt mir was anderes. Ich kenne das so wen man den Führerschein nicht vorzeigen kann muss man halt 10€ zahlen. Ich habe den Brief im Auto wo steht von wan bis wan das Fahrverbot gilt und ab wan ich wieder fahren darf. Nur will ich jetzt hier nichts riskieren den als ich zu Andi gefahren bin wurde ich auf den Rückweg 3x angehalten dank meines Berliner Kennzeichens. Und jeder weis mit Bayerischen Polizisten soll man sich nicht anlegen. :rolleyes:

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  • Ist richtig mein Führerschein ist swar immer noch da aber ich dürfte ihn schon am 19.06 abhollen gehen. Da mein Fahrverbot ja am 20.06 abläuft. Dafür müsste man nur den Brief vorzeigen den ich ja dabei habe, klar text würde ich erst am Montag bekommen. Ich bin verwirrt :pinch:

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  • Normalerweise fährst du dann nur ohne Führerschein und das ist eine Owi, die 10€ kostet. Dazu bekommst du dann eine Mängelkarte, dass du in den nächsten Tagen deinen Führerschein in ner Polizeiwache vorzeigen musst. Die machen natürlich ne Führerscheinabfrage beim Verkehrszentralregister.
    Wenn man aber im Netz danach schaut, sind sich selbst nicht mal die Anwälte sicher. Also ich wäre vorsichtig, denn der Führerschein ist immer noch amtlich verwahrt, auch wenn du laut Fahrverbot schon fahren dürftest.

    ++++++++++++++
    ;) MfG ;)

    Einmal editiert, zuletzt von knicke ()

  • du handelst auch mit vorsatz... da dein Führerschein in der verwahrstelle ist und du trotzdem fährst... also bist du nicht belehrbar :D ich würde es nicht machen und lieber den fs abholen... sicher ist sicher und man muss es nicht drauf anlegen.

  • Im Internet steht das man wieder fahren kann auch wen man ihn noch nicht hat :whistling:
    Das Fahrverbot ist vorbei und im falle einer Kontrolle kann man den Brief vorzeigen das man in Besitz eines Führerscheines ist, der in Blau wird das per Funk kontrollieren und gut ist. Dan kommt es halt nur noch auf den Beamten an ob er dir die 10€ aufbrummt oder nicht. Sollte er auf Stuhr machen hilft dan nur noch der weg zum Anwalt 8| So ungefährt steht das da.....


    Na wie auch immer Montag werde ich nochmal mein Anwalt anrufen und gucken was er dazu sagt, er muss es ja wissen. ^^

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    5 Mal editiert, zuletzt von Geier3 ()

  • in Deutschland ist man verpflichtet Dokumente wie Personalausweis bei sich zu führen (gültiges lichtbilddokument) und beim führen eines fahrzeuges ein Führerschein und man muss eine Fahrerlaubnis haben... du hast zwar wieder die Fahrerlaubnis jedoch nicht den Führerschein... also darfst du nicht fahren. die Polizei hat einen ermessensraum bzw Spielraum wie sie die strafen oder verfahren ahnden können... das heisst wenn du einen netten hast dann machts ne owi aber wenn es einer ist dem das aufstösst kann er dir die weiterfahrt untersagen und theoretisch sogar wegen einer potentiellen Gefahr (du könntest entgegen seiner anweisung handeln und trotzdem fahren) das Fahrzeug beschlagnahmen... es ist was anderes wenn ich mein fs zuhause aus versehen vergessen habe und man erwischt mich dann ist ne owi normal und der 10er ne strafe aber wenn ich weiss das mein fs bei der Polizei ist und trotzdem fahre ist das grober vorsatz (mit wissen und tun) ... leider ist unser gesetz und auch die Verfahrensweisen wie ein Kaugummi den man weit ziehen kann. wenn man auf den fs angewiesen ist sollte man da nichts riskieren ;)


    PS: ich hoffe im Internet steht nie " spring vom dach " und ich hoffe nicht das du es dann auch nachmachst ;) leider gibt's im Internet viel falsches

  • Einspruch...Personalausweis muss man in Deutschland nicht mit führen. ..es gibt eine Personalausweis Pflicht. .aber keine mitnahme pflicht.. :)

  • Noch nicht mal eine Personalausweispflicht in dem Sinn. Man muss sich nur zu jeder Zeit mit einem amtlichen Dokument ausweisen können.


    Übrigens ist der Führerschein nicht die Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist nur zum Nachweis, das man eine Fahrerlaubnis besitzt.

    Laguna 2 Ph II 2,0 16V Turbo GT 284 PS mit Grundausstattung in Glacier-Blau
    Fahrzeugstatistik:
    - Ford Escort CL 1,4, 71 PS, Bj. '90 (35 TKm gef.) - R19 Ph I 1,7, 75 PS, Bj. '89 (70 TKm gef.) - R19 Ph II 1,8, 88 PS, Bj. '93 (130 TKm gef.)

    Einmal editiert, zuletzt von Paseman ()

  • Worst Case "opferst" du 10€ Verwarnung...wobei das dann schon ziemlich kleinliche Beamte sind...
    Von ner "Mängelkarte" in dem Sinn hab ich noch nie gehört, da die Person eh über Funk abgefragt wird ob eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt.
    Geld was man sich sparen kann... solange es anders geht.


    Jaja...deutsche Bürokratie..keine Mitführ- aber eine Ausweispflicht... ohne Worte :cookie:

  • So leute hab mein führerschein wieder und hab mal gleich gefragt ob man auch ohne Führerschein fahren dürfte. Die meinten ja ab den 20.6 dürfte ich auch ohne den Führerschein fahren. Man müsste halt nur im falle einer Kontrolle die 10€ Zahlen. Da man mit den Brief nachweisen kann das man im Besitz eines Führerscheines ist.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Geier3 ()

  • Danke für die Rückmeldung. Also ist es so, wie ich mir gedacht habe, weil du ja für einen Monat deine Fahrerlaubnis verloren hast. Das hat ja mit dem Führerschein nix zu tun. Aber nun wissen wir's genau. :thumbup:


    Müsste übrigens auch ohne den Brief gehen, weil eine Abfrage ja nun wirklich nicht das Problem sein sollte.

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  • Basti

    Hat das Thema geschlossen.

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